Schenkung - Checkliste zur Vertragsgestaltung

  • 2 Minuten Lesezeit

Lebzeitige Schenkungen von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigen Vermögenswerten zur Vermeidung von Erbschaftsteuer und zum Schutz vor Haftungsrisiken bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Gestaltung.

Nachfolgend erhalten Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für die Planung der Schenkung und die Gestaltung des Schenkungsvertrags. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website unserer Kanzlei: 

https://www.rosepartner.de/schenkung-uebergabevertrag-widerruf.html

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

  • Nutzungs- und Ertragsrechte des Schenkers bestimmen

Der Schenker kann sich zur eigenen Absicherung z.B. den Vorbehaltsnießbrauch oder auch ein Wohnrecht an einer zu übertragenden Immobilie sichern. Hierbei sollten jedoch auch ertragssteuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.

•    Rückabwicklungsrechte des Schenkers sichern

Den nur unzureichenden gesetzlichen Rechten des Schenkers, von der Schenkung zurück zu treten, sollten vertragliche hinzugefügt werden, z.B. für den Fall der Insolvenz oder des Vorversterbens des Beschenkten.

•    Auflagen und Gegenleistungen vertraglich fixieren

Der Schenker kann vertraglich Auflagen für den Beschenkten bestimmen. Zudem können sonstige Gegenleistungen wie z.B. die Zahlung einer Rente oder eine Pflegeverpflichtung Teil der Schenkung sein.

•    Steuerfreibeträge beachten

Unter Einbeziehung etwaiger bereits erfolgter Schenkungen sind die zur Verfügung stehenden Schenkungsteuerfreibeträge zu ermitteln und zu berücksichtigen.

•    Erbrechtliche Konsequenzen bedenken

Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche von Angehörigen und auch Erbausgleichsansprüche unter den Erben auslösen. Ist der Erblasser erbvertraglich gebunden kann eine Verfügung über Vermögensgegenstände zu Ansprüchen der erbvertraglich bedachten Personen führen.

•    Pflichtteilsanrechnung bestimmen

Will der Schenker, dass sich der Beschenkte den Wert der Zuwendung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss, sollte er dies im Schenkungsvertrag ausdrücklich festhalten.

•    Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Größere Vermögenswerte können in eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft eingebracht werden. Die Anteile an einem solchen Familienpool lassen sich sodann steueroptimiert schrittweise unentgeltlich auf Angehörige übertragen. So lassen sich auch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die langfristige Sicherung des Vermögens nutzen.

•    Anfechtungsgesetz beachten

Vermögensverschiebungen zulasten von Gläubigern sind gegebenenfalls nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes angreifbar. Nur eine rechtzeitige Gestaltung schützt vor Haftungsrisiken.

•    Besonderheiten für Betriebsvermögen beachten

Für die Übertragung von Betrieben oder Beteiligungen sind eine Vielzahl steuerlicher Besonderheiten zu beachten. So laufen umfangreiche Rücktritts- und Nutzungsvorbehalte hier steuerlichen Zielen entgegen.

•    Besonderheiten für Minderjährige beachten

Schenkungen an Minderjährige bedürfen oftmals der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers und der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Kontaktieren Sie gerne unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Schenkungsrecht in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln.



Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.

Beiträge zum Thema