Schlichtungsverfahren der Bundesbank entscheidet bei Online Banking Betrug gegen C24, Fachanwalt informiert
- 1 Minuten Lesezeit
erneuter Erfolg für Mandant von SALEO
Banken, die keinem Verband angeschlossen sind (etwa dem BVR oder BdB) unterliegen auch keinem dort angebotenen Schlichtungsverfahren/Ombudsmannverfahren. Für solche Banken, etwa N26, C24, Solaris u.a. ist nach der FinSV die Bundesbank als Schlichtungsstelle zuständig.
In einem solchen durch SALEO für einen Geschädigten geführten Schlichtungsverfahren (über € 30.000) hat der Schlichter der Bundesbank nun in vollem Umfang dem Kunden recht gegeben und im Schlichtungsspruch die vollständige Erstattung empfohlen.
Schlichtungsstelle stellt hohe Anforderungen einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung heraus
Dabei stellt der Schlichter zutreffend die gesetzliche Wertung heraus, dass grundsätzlich die Bank für den Schaden bei unautorisierten Verfügungen haftet und der Kunde nur ausnahmsweise nach § 675v Abs. 3 BGB haften soll. Daher sind auch hohe Anforderungen an ein grob fahrlässige Pflichtverletzung zu stellen.
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Ansprüche gegen LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, Targo, TF Bank, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.
Nach einer Untersuchung der auf Finanzthemen spezialisierten Webseite Finanztip.de gehört SALEO Rechtsanwälte zu den Topkanzleien im Bereich der Geltendmachung von Forderungen nach Angriffen auf das Online Banking und Kreditkarten mittels Phishing, Vishing, Call-ID-Spoofing und anderen Angriffsvarianten.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht
www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch
www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch
Artikel teilen: