Schreiben der TANDA International AG (Rechnung der City Guide LLC)
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Mir wurde ein Schreiben der TANDA International AG wegen einer Rechnung der City Guide LLC zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zuerst kam ein „City Guide Eintragungsantrag“
Der mir vorliegende Fall begann mit einem formularmäßig aufgemachten „Eintragungsantrag“, in dem am Anfang die folgende Aufforderung stand:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
um einen aktuellen Businesseintrag gewährleisten zu können, prüfen Sie bitte die unten aufgeführten Daten auf ihre Richtigkeit, ggf. korrigieren Sie diese und senden uns den Antrag bei Annahme unterschrieben für die korrekte Veröffentlichung zurück.“
Der Begriff Eintragungsantrag klingt zwar offiziell. Unter den Feldern für die Angaben zu den Firmendaten, den Öffnungszeiten, Social-Media-Auftritten und Suchwörtern zum Unternehmen gab es allerdings in deutlich kleinerer Schrift die folgenden Informationen:
„Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung der City Guide LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, Wyoming 82001, United States: Der Eintragungsantrag gilt mit Unterzeichnung und Rücksendung als angenommen. Der Vertrag beinhaltet die Veröffentlichung des Businesseintrages mit den zunächst oben genannten Daten unter www.branchenfuehrer.online. Die Eintragungsgebühr für den Businesseintrag beträgt 960 Euro netto pro Jahr und ist jährlich im Voraus, nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Mindestlaufzeit des Businesseintrages ist 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.“
Also kein Schreiben einer Behörde, sondern:
ein Vertragsangebot für einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis.
Wer den Eintragungsantrag unterschreibt und zurücksendet, erhält eine Rechnung
In dem mir vorliegenden Fall kam als nächstes ein Schreiben von der TANDA International AG. Darin wird ausgeführt:
„Unsere Mandantin dies Tätigkeit LL Sie hat uns beauftragt, die unten aufgeführte Forderung einzuziehen.
(Es folgt eine Kostenaufstellung für die Leistung Businesseintrag auf branchenfuehrer.online mit einem Rechnungsbetrag von 960 Euro)
Ihr Auftrag liegt uns vor. Als Nachweis anbei eine Kopie des unterzeichneten Vertrags vom … . Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag binnen 10 Tage auf das nachfolgend genannte Bankkonto zu zahlen.“
branchenfuehrer.online?
Unter der Domain branchenfuehrer.online ist ein Internetauftritt abrufbar, der mit einem vollmundigen Versprechen wirbt:
„Branchenführer
BEI UNS FINDEN SIE WAS SIE SUCHEN
IMMER GENAU DAS RICHTIGE“
Ob dieses Versprechen eingehalten wird, kann ich zwar nicht abschließend beurteilen. Ich habe da aber so meine Zweifel. Der Betroffene, der sich an mich gewandt hat, suchte jedenfalls nach einer anwaltlichen Beratung, ob die Zahlungsforderung der TANDA International AG für die City Guide LLC seriös ist oder ob man sich dagegen wehren kann.
Die Masche mit den Vertragsangeboten, die wie offizielle Schreiben wirken
Nach meiner Einschätzung gibt es einen einfachen Grund, warum der von der City Guide LLC versandte formularmäßig aufgemachte „Eintragungsantrag“ nicht einfach mit „Werbung für einen Branchenverzeichnis-Eintrag“ oder „Vertragsangebot“ überschrieben ist. Bei einer solchen Überschrift würde nämlich sofort auffallen, dass es sich nicht um ein offizielles Schreiben handelt.
Ich bin auch ziemlich fest davon überzeugt, dass es einen einfachen Grund gibt, warum die Felder mit den Angaben zu den Firmendaten etc. in dem „Eintragungsantrag“ recht groß dargestellt werden, während die Schrift in dem Feld mit den Informationen zu Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung recht klein dargestellt wird. Ein Versehen des Praktikanten bei der Erstellung des Layouts können wir wohl ausschließen …
Meiner Meinung nach soll der „Eintragungsantrag“ den Eindruck eines offiziellen Schreibens vermitteln, welches zum Zweck eines Datenabgleichs mal eben nebenbei gegengezeichnet zurückgesandt werden soll. Im Nachhinein erfolgt dann üblicherweise ein Verweis darauf, dass sich aus den Informationen in dem Schreiben doch unmissverständlich ergebe, dass es um einen kostenpflichtigen Vertrag gehe. So ganz neu ist diese Masche indes nicht.
Zahlen oder nicht?
Wenn einem die knapp 2.000 Euro für die zwei-jährige Vertragslaufzeit nicht so wichtig sind und man seine Ruhe haben möchte, kann man den Vertrag natürlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und die Zahlungen als Lehrgeld ansehen. Ich halte das dargestellte Vorgehen der City Guide LLC jedoch für unseriös und meine daher, dass es Sinn macht, sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr zu setzen. Ansatzpunkte für eine entsprechende Rechtsverteidigung ergeben sich nach meiner Auffassung bereits aus der Gestaltung des als „Eintragungsantrag“ bezeichneten Formulars. Unabhängig hiervon besteht nach meiner Auffassung die Möglichkeit, sich durch eine Anfechtung von einem etwaigen Vertrag rückwirkend wieder zu lösen.
Meine Empfehlungen:
- Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen im Zusammenhang mit irreführender Werbung.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Sie haben auch eine Rechnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Zahlungsforderung der TANDA International AG für die City Guide LLC erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:
- Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Internetrecht-Rostock.de
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