"Schwachkopf" ?!

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Manche Politiker haben ein neues Betätigungsfeld gefunden - Strafantrag wegen Beleidigung. Sollten auch Sie betroffen sein, helfe ich Ihnen gerne weiter. 

Ist durch diese Bezeichnung die Intim- oder Privatsphäre einer Person betroffen? Oder höchstens die Sozialphäre? Als Minister ist man eine Person des öffentlichen Lebens. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die anzusetzende Gewichtung der Meinungsfreiheit umso höher ist, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht. Bei der Gewichtung der durch eine Äußerung berührten grundrechtlichen Interessen ist zudem davon auszugehen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet. Teil dieser Freiheit ist es, dass Bürger, verantwortliche Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04, NJW 2009, 3016). So betont auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern weiter zu ziehen sind als bei Privatpersonen (vgl. EGMR, Lingens v. Austria, Urteil vom 8.7.1986, Nr. 9815/82, § 42).







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