Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co KG – Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung
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Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co KG – Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung und unterlassener Aufklärung gegen Banken, Sparkassen und freie Anlageberater
von Rechtsanwalt Christian Fiehl LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Investition in Sachwerte – waren Schiffsfonds die richtige Wahl?
Im Jahr 2007 wurde zahlreichen Anlegern durch ihre Anlageberater die Investition in den Schiffsfonds Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co KG empfohlen. Ab einer Mindestanlagesumme von 10.000,00 Euro nebst fünf Prozent Agio konnten sich Anleger mittelbar über eine Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligen – stets in dem Glauben in einen sicheren Sachwert zu investieren, tatsächlich aber auf dem schnellsten Weg in eine unternehmerische Beteiligung mit vollem Risiko. Denn die Fondsgesellschaft wurde nach der zwischenzeitlich eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz bereits aufgelöst. Die Anleger die an die Werthaltigkeit des Fonds geglaubt hatten gehen allerdings leer aus.
Konnte man den wirtschaftlichen Totalverlust voraussehen?
Die Krise auf dem Schiffsfondsmarkt war für das Emissionshaus Turkon und die Kalkavan-Familie als Investor wohl keine Überraschung. Bereits im Jahr 2006 etwa warnte die Deutsche Bank bereits vor einer Überproduktion auf dem Markt kleiner Containerschiffe, wie etwa den beiden Schiffen die zur Sedi Kalkavan gehörten. Eines der Argumente für die wirtschaftliche Stabilität der Fonds, die in den Prospekten der Turkon auch für andere Schiffsfonds immer wieder vorgebracht werden, ist die sog. Festcharter. Dies ist aber eher ein Nachteil, da durch die Festcharter die Chancen auf höhere Erträge und „Ausreißer“ nach oben ausgeschlossen sind. Dass die Schiffe „in stürmische See“ stechen würden war aus betriebswirtschaftlicher Sicht also erwartet worden.
Was sind die Argumente für eine Rückabwicklung?
Zu den Schwächen der Beteiligung zählt die vergleichsweise kurze Emissionshistorie, das Fehlen einer branchenüblichen Leistungsbilanz, der Kaufpreis der Schiffe lag deutlich über dem damals aktuellen Marktpreisniveau, es fehlten Schiffsgutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ferner war die Fremdkapitalquote mit 80 Prozent vergleichsweise hoch. Außerdem kann der Sitz der Turkon-Gruppe in der Türkei die Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Emissionshaus erschweren. Anleger können ihre Ansprüche gegen die Bank oder Sparkasse, bzw. Anlageberater geltend machen, bei denen Sie die Beteiligung erworben haben. Von diesen wurden die Anleger regelmäßig nicht über Provisionen, sog. Rückvergütungen, aufgeklärt die sie hinter dem Rücken der Anleger erhalten haben.
Was können Anleger tun um Ihr Geld zu retten?
Anleger sollten sich durch einen Anwalt vertreten lassen, der gemeinsam mit Ihnen die Beratungssituation analysiert und eine Strategie entwickelt das investierte Geld durch die Anlageberater ersetzt zu erhalten. Viele Anleger schreiben zunächst selbst den Anlageberater, also die Bank oder Sparkasse an, bei der sie den Fonds erworben haben. Erstaunlicherweise haben viele Anleger das über Jahre und Jahrzehnte entwickelte Vertrauen in ihre „Hausbank“ noch nicht verloren und lassen sich oft mit Schreiben „ihrer“ Berater abwimmeln. Wir haben Fälle vorliegen, wo etwa Kunden einer Genossenschaftsbank sich an Ihren Berater wandten wegen eines fehlgeschlagenen Investments. Dort wurde Ihnen geraten einfach abzuwarten bis sich die Situation verbessert. Die Bank wusste aber, dass der Ablauf der Verjährung der Ansprüche unmittelbar bevorstand und täuschte die treuen Kunden durch diesen bewusst falschen Rat ein zweites Mal.
Warum sollten Anleger Rechtsanwalt Christian Fiehl von der Kanzlei Zimmermann König Kollegen beauftragen?
Wir haben seit Jahren Erfahrung mit der erfolgreichen Beratung und Vertretung von Anlegern wegen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Beteiligten und Verkäufer von Finanzprodukten wie Schiffsfonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungen oder etwa Anleihen. Wir sind bundesweit für Anleger in ganz Deutschland tätig und zwar ausschließlich für private Anleger. Außerdem sind wir keine Großkanzlei wo Mandanten nur ein Aktenzeichen auf dem Schreibtisch eines Sachbearbeiters sind, sondern stehen unseren Mandanten als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.
Ist es nicht sehr teuer einen Anwalt zu beauftragen? Lohnt sich das überhaupt? Woher weiß der Anleger dass er nicht noch einmal „draufzahlt“?
Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist eine qualitativ hochwertige Leistung, das erwarten unsere Mandanten. Das Bank- und Kapitalanlagerecht ist eine komplexe Materie die sich mit einer Anpreisung nach dem Motto „Geiz ist geil“ nicht verträgt. Anwaltliche Leistung und Erfolg sind nicht zum Schleuderpreis zu haben. Bei der Bearbeitung unserer Mandate steht die Frage der Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten im Vordergrund, damit unsere Mandanten stets über die Kosten informiert sind berechnen wir unsere Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); das RVG ist jedermann zugänglich und sorgt so für maximale Transparenz. Die anwaltliche Bezahlung erfolgt also abhängig vom Streitwert nach pauschalen vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungssätzen. Auf Wunsch stehen wir unseren Mandanten aber auch zu vereinbarten Stundensätzen zur Verfügung.
Alle kostenverursachenden Maßnahmen werden eng mit den Mandanten abgestimmt und erfolgen nur mit deren Zustimmung.
Die Befürchtung am Ende eines Verfahren –sei es außergerichtlich oder gerichtlich- mehr Geld zu bezahlen als man erhält ist berechtigt, denn das wirtschaftliche Risiko eines Rechtsstreits trägt der Mandant als Anspruchssteller. Daher ist es wichtig vor Beginn der Tätigkeit des Anwalts eine genaue Prüfung des Sachverhalts durchzuführen um eine Risikoabwägung treffen zu können. Eine 100% Voraussage über den Ausgang eines Verfahrens ist unseriös und verbietet sich, gleichwohl muss der Mandant durch den Anwalt eine Einordnung und Einschätzung der Risiken eines Rechtsstreits erhalten.
Rechtsanwalt Christian Fiehl LL.M. von der Kanzlei Zimmermann König Kollegen steht Ihnen gerne für eine eingehende Beratung zur Verfügung.
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