Signal Iduna Private Krankenversicherung muss Kosten der ATOS Klinik Heidelberg erstatten

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Durch rechtskräftiges Berufungsurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 22.02.2018 – 23 S 141/17 (126 C 905/16 AG Aschaffenburg) wurde die Signal Iduna PKV zur Kostenerstattung einer stationären Heilbehandlung in der ATOS Klinik Heidelberg verurteilt. Der privat krankenversicherte Kläger war dort operiert worden. Die Beklagte weigerte sich, die Kosten vollumfänglich zu erstatten. So kürzte sie die Klinikrechnung um die darin enthaltene Mehrwertsteuer und verweigerte zudem die Erstattung der Kosten des Wahlarztes. Dies war nicht rechtmäßig, wie nun im Berufungsverfahren bestätigt wurde.

Bereits in der ersten Instanz hatte das Amtsgericht dargelegt, dass es für den Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nicht darauf ankomme, ob die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird oder nicht. Denn unstreitig enthielt die Rechnung 19 % Mehrwertsteuer. Als unselbstständiger Teil der Rechnung war der Kläger gegenüber dem Krankenhaus somit zum Ausgleich verpflichtet. Daraus resultierte dann auch sein Erstattungsanspruch gegenüber dem Versicherer.

Ferner musste der Versicherer auch die Kosten des Wahlarztes ersetzen. Das Gericht konnte dabei die Frage, ob es sich bei dem Operateur um einen Wahl- oder Belegarzt im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes handelte, dahinstehen lassen. Denn auf reine Privatkliniken wie die ATOS Klinik Heidelberg findet das Gesetz keine Anwendung. Da dem Kläger nach den Versicherungsbedingungen die freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern möglich war, folgte daraus auch eine Erstattungspflicht im Hinblick auf externe Ärzte, die in Privatkliniken tätig sind.

Das Urteil – das außerordentlich sorgfältig und umfangreich begründet wurde – steht für eine Reihe von Entscheidungen in ähnlichen Streitfällen zwischen Versicherten und der Signal Iduna und ihrer früheren Schwesterversicherung, dem Deutschen Ring, in denen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin und Versicherungsrecht Dr. Alexander T. Schäfer tätig geworden ist. Dabei konnten die Versicherten vor Gericht fast immer obsiegen. Dies hat mittlerweile dazu geführt, dass die Rechnungen von der Signal Iduna anerkannt und ohne Kürzungen bezahlt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer

Beiträge zum Thema