Sittenwidrigkeit von teuren Coachingverträgen

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Im Internet werden die verschiedensten Online-Coachings angeboten. Von Coachings zum Online-Marketing bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung oder sog. "Dating-" oder "Flirt-Gurus" ist alles vertreten. Für diese Dienstleistungen lassen sich die Coaches meist fürstlich vergüten. Preise von 5.000 bis zu über 30.000 EUR sind nicht selten. Möchte sich der Betroffene danach wieder vom Vertrag lösen, stößt er beim Coach zumeist nur auf Ablehnung. Doch Betroffene sind nicht schutzlos!


Der Vertragsschluss

Der Ablauf ist beinahe immer gleich: Der Betroffene stößt im Internet auf ein Angebot, das sein Interesse weckt. Er vereinbart sodann ein sog. "kostenloses Strategiegespräch" mit dem Coach oder einem seiner Mitarbeiter. In diesem "Strategiegespräch" werden dem Betroffenen diverse Versprechungen gemacht. Außerdem wird Druck aufgebaut, damit der Vertrag sofort noch während des Verkaufsgesprächs abgeschlossen wird. Die folgenden "Verkaufs-Tricks" werden von den Coaches gerne verwendet:

  • Es wird behauptet, der Betroffene müsse sich sofort zum Vertragsschluss entscheiden, da man für die Teilnahme am Coaching eine entschlossene Person sein müsse, die Entscheidungen auch aus dem Bauch heraus treffen könne. Könne man dies nicht, so sei man für das Coaching sowieso ungeeignet.
  • Es wird behauptet, dass es nur eine begrenze Anzahl an Plätzen für das Coaching gebe und man deshalb nicht garantieren könne, dass später noch ein Platz verfügbar sei, wenn der Betroffene den Vertrag nicht sofort abschließt.
  • Es wird behauptet, dass ein "Sonderpreis" nur während des Strategiegesprächs angeboten werden könne und das Coaching bei einer späteren Entscheidung zum Vertragsschluss viel teurer sei.

Viele Betroffene lassen sich so zum Abschluss des Coachingvertrages überreden, und sehen sich in der Folge hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt, auch wenn sie den Vertrag eigentlich nicht abschließen wollten.


Die Sittenwidrigkeit

In vielen Fällen sind die Coachinverträge jedoch sittenwidrig, weil es sich bei den Dienstleistungen um ein sog. wucherähnliches Rechtsgeschäft handelt. Von Wucher spricht man, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und beim Abschluss des Vertrages eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erheblichen Willensschwäche des Betroffenen ausgenutzt wurde. 


Urteil

In einem unserer Mandate schloss die Betroffene ein Online-Coaching wie zuvor beschrieben ab. Die Vergütung sollte über 30.000 EUR betragen. Sie selbst widerrief das Coaching bereits nach kurzer Zeit und verweigerte die Zahlung. Der Coach klagte die Vergütung deshalb vor Gericht ein. Wir wehrten uns für unsere Mandantin gegen die Forderung und wollten über eine Widerklage festgestellt wissen, dass der Coachingvertrag unwirksam ist. Das Landgericht folgte unserer Argumentation und erklärte den Coachingvertrag für sittenwidrig!

(Anmerkung: Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig)


Der Tenor:


Aus den Urteilsgründen:


Widerruf von Coachingverträgen

Über den Widerruf von Coachingverträgen informiere ich Sie außerdem hier.


Kostenlose Ersteinschätzung

Sie sehen sich einer hohen Forderung eines Online-Coachs ausgesetzt? Sie sind mit dem Online-Coaching nicht zufrieden und wollen den Preis nicht zahlen? Oder wurden Sie gar schon wegen einer vermeintlichen Zahlungspflicht angemahnt? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich professionell helfen. Ich berate Sie gerne zu Ihrem Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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