Soziale Medien - Zugang zum Account nach dem Tode des Nutzers

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Der digitale Nachlass ist ein weites Feld, das noch weitgehend unbeackert ist. Nun hat das LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, 20 O 172/15, Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen das Recht eingeräumt, den Zugang zu den Nutzerkonten der Tochter zu verlangen. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der Anspruch gegen Facebook durchgesetzt wurde

Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

  • Das Recht, auf die Server des Vertragspartners zuzugreifen, geht auf die Erben über, die die Rechte aus dem Nutzungsvertrag geltend machen können. Das Landgericht stellt ausdrücklich fest, dass auch dieses Vertragsverhältnis Vermögen im Sinne des deutschen BGB ist und als solches vererbt wird.
  • Aus diesem Recht heraus haben die Erben Anspruch auf Zugriff auf das Benutzerkonto. Dem steht insbesondere nicht eine besondere Personenbezogenheit des Benutzerverhältnisses entgegen, da der Nutzungsvertrag in der Regel ohne nähere Identitätsprüfung abgeschlossen wird.
  • Jedenfalls bei minderjährigen Nutzern der sozialen Netzwerke bestehen keine Bedenken, dass die Eltern nach dem Tod ihres Kindes als Erben auf einen Account zugreifen, da die Erziehungsberechtigten Sachwalter des Persönlichkeitsrechtes der Kinder sind, so dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Kindes durch die Eltern als Erben ausscheidet.
  • Soweit die Beklagte in einer so genannten Gedenkzustands-Richtlinie den Eltern als Erben den Zugang verweigerte, sah das LG Berlin hierin eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung, da eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer und ihrer Erben gegeben war.
  • Zudem lehnte das LG Berlin sowohl einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis als auch gegen datenschutzrechtliche Gesichtspunkte ab. Hier prüfte es sowohl nationale als auch europarechtliche Grundsätze, ohne zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

Im Ergebnis haben die Eltern auf gerichtlichen Weg den Zugang zum Nutzerkonto ihrer Tochter erstritten. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Zugangsrechte von Erben weiter konkretisieren.

Andreas Keßler

www.Erbrecht-Steuerrecht.com


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