Spar Global - Alarmstufe Rot für Anleger!
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Über das Portal spar-global.com werden Festgeldanlagen angepriesen, die für solche Kunden geeignet seien, die eine konservative, sichere Anlage zum Erhalt Ihres Vermögens bevorzugen.
Geworben wird weiter damit, dass Spar Global einen dabei unterstützen würde, das Beste aus seiner finanziellen Situation herauszuholen, damit man seine Chancen nutzen und seine Zukunft gestalten könne.
Der Schein einer seriösen Aufmachung trügt aber.
Denn zu Spar Global Warnung der BaFin
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nämlich vor Anlagen bei Spar Global gewarnt, da ohne ihre Genehmigung der Abschluss von Festgeldverträgen und auch Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Laut Bafin wurde auch bereits vor den Internetseiten spar-inc.com und spar24check.com, unter denen die Verantwortlichen vorher gehandelt haben, gewarnt.
Auch Warnung in Finanztest
In einem Beitrag vom 06.09.24 in test.de wird ebenfalls eindringlich vor Festgeldanlagen bei Spar Global gewarnt.
Die Betreiber würden Anlegern ein angebliches Festgeld bei der Santander Bank mit Traumkonditionen von 5,72% bei einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Willkommensbonus anbieten, wobei das Angebot aber nicht seriös sei, so test.de.
Weitere Warnanzeichen bei Spar Global
Die Domain der Webseite ist nach unseren Recherchen erst vor fünf Monaten registriert worden und die Betreiber verschanzen sich hinter einem Verschleierungsdienst.
Die Homepage hat zwar ein Impressum. Als Betreibergesellschaft wir aber nur Spar Global ohne irgendeine Rechtsform angegeben.
Der Warnhinweis der Bafin sollte Anleger ohnehin ausreichend zur Vorsicht mahnen.
Optionen für Anleger der Spar Global
Anleger, die Gelder für Anlagen bei Spar Global, insbesondere für Festgelder, eingezahlt haben, sollten umgehend anwaltlichen Rat zur Analyse und Einleitung rechtlicher Schritte einholen. Dies gilt vor allem dann, wenn bei Festgeldern das Kapital oder versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.
Anleger können für ihre Fragen gerne die in Kapitalanlagebetrugsfällen spezialisierte Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ansprechen, die für Investoren rechtliche Ansprüche prüft und durchsetzt und auch bei der Beweissicherung und strafrechtlichen Schritten unterstützt.
Festgeldanalgen sind ein Bank- bzw. Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), wenn Gelder entgegengenommen werden, deren unbedingte Rückzahlung versprochen wird.
Zum Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen benötigt ein Anbieter eine Erlaubnis der Bafin, die Spar Global nicht hat.
Beim unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen ergeben sich für Anleger Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 32 KWG oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz.
Lesen Sie auch unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ , in dem dargestellt wird, dass Anleger von zahlreichen Anbietern von Festgeld- und Tagesgeldanlagen betrügerisch geschädigt werden.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 06.11.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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