Spieler erhält Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel – Versäumnisurteil gegen maltesischen Glücksspielanbieter

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Das Landgericht Marburg hat die European Lotto and Betting Limited zur Rückzahlung von 47.562,71 Euro an einen deutschen Spieler verurteilt. Das Gericht erklärte die abgeschlossenen Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag für nichtig.

Es ist kein bekannter Name unter den Online-Glücksspiel-Anbieterinnen, aber ein aktuelles Urteil gegen European Lotto and Betting Limited aus Malta bringt einem geschädigten Verbraucher 47.562,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. März 2024 zurück. Dies entschied das Landgericht Marburg in einem Versäumnisurteil (Az.: 1 O 103/24) zugunsten des Klägers, der von der Beklagten die Rückzahlung seiner Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel verlangt hatte. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2019 und Februar 2023 als Verbraucher auf der Website „lottoland.com/de“ der Beklagten an virtuellen Automatenspielen teilgenommen und insgesamt 106.440,57 Euro eingezahlt, wovon er lediglich 58.877,86 Euro zurückerhalten hatte. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die in Deutschland angebotenen Casino-Spiele gesetzlich erlaubt seien. Die Beklagte, die ihren Sitz in Malta hat, verfügte jedoch nicht über die notwendige Lizenz, um solche Glücksspiele in Deutschland legal anzubieten.

Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag zwischen den Parteien nach deutschem Recht, konkret nach § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012 und 2021), nichtig sei, da das öffentliche Anbieten von Glücksspielen im Internet ohne behördliche Genehmigung verboten ist. „Unerlaubte Glücksspiele begründen somit keine wirksamen schuldrechtlichen Verpflichtungen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung und wurde auch vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall bestätigt. Die Beklagte hatte durch ihre international ausgerichtete Webseite gezielt deutsche Verbraucher angesprochen und damit bewusst gegen deutsches Glücksspielrecht verstoßen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Marburg erstritten.

Das Gericht setzte die Einspruchsfrist auf einen Monat fest, innerhalb derer die Beklagte Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen kann. Dies würde zu einer erneuten Verhandlung führen, in der die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft erklären und entsprechende Einwendungen vorbringen müsste. Sollte die Beklagte diese Frist verstreichen lassen, wird das Urteil rechtskräftig und die Beklagte wäre verpflichtet, die vollen Spielverluste sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten. 

Der Rückforderungsanspruch des Klägers ergibt sich aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, da die Einsätze ohne rechtlichen Grund an die Beklagte geleistet wurden. Weder § 817 S. 2 BGB, der eine Rückforderung ausschließt, wenn beide Parteien vorsätzlich gegen ein gesetzliches Verbot handeln, noch § 814 BGB, der die Rückforderung bei Kenntnis des Leistenden vom Fehlen des Rechtsgrundes ausschließt, stehen der Rückforderung entgegen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht vorsätzlich gehandelt habe, da er davon ausging, dass die Glücksspielangebote legal seien. Die Beklagte, die bis heute keine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hatte, war der Klage und den rechtlichen Ausführungen nicht substantiiert entgegengetreten. Zusätzlich bestätigte das Gericht den Anspruch des Klägers auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.306,82 Euro. Aufgrund der komplexen Rechtslage und des Auslandsbezugs sei die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen. Der Kläger habe keine Möglichkeit gehabt, seine Rechte ohne professionelle Unterstützung durchzusetzen, da die Beklagte ihren Sitz in Malta hat und der Sachverhalt eine detaillierte rechtliche Prüfung erforderte.

„Das Urteil ist ein weiteres Beispiel für die konsequente Rechtsprechung deutscher Gerichte im Kampf gegen illegale Glücksspielangebote. Es zeigt, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn Anbieter gegen deutsche Lizenzierungsanforderungen verstoßen und unerlaubte Glücksspiele im Internet anbieten. Für die Glücksspielbranche könnte dieses Urteil ein Signal sein, sich strikt an die nationalen Regulierungen zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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