Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume von PIM Gold
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Staatsanwaltschaft geht Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs nach
Anfang September 2019 hat eine Durchsuchung der Geschäftsräume der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs stattgefunden. Dabei wurde der Geschäftsführer Mesut P. verhaftet.
Nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH, der in der Vergangenheit bereits mehrfach Strafanzeigen gegen Verantwortliche des Unternehmens erstattet hat, sollen mehr als 1,5 Tonnen Kundengold im Wert von etwa EUR 60 Mio. verschwunden sein, was von PIM Gold jedoch stets bestritten wurde.
Zwar wurde vonseiten der PIM Gold und Scheideanstalt in der Vergangenheit verlautbart, man sei sehr sicher, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt werde und sämtliche Vorwürfe im Sand verlaufen würden. Dies scheint sich nunmehr jedoch nicht zu bewahrheiten, da das Ermittlungsverfahren nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin andauert und sich durch die Durchsuchung konkretisiert hat.
Staatsanwaltschaft Darmstadt sichert Vermögenswerte bei der PIM Gold
Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft wurden im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme von der Staatsanwaltschaft auch diverse Vermögenswerte der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und der verantwortlichen Personen gesichert.
Sollten diese Vermögenswerte im Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens eingezogen werden, könnten geschädigte Anleger zu gegebener Zeit bei der Staatsanwaltschaft Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses aus diesen Vermögenswerten geltend machen, um auf diese Weise ihren Schaden bzw. ihren Verlust im Zusammenhang mit Goldkäufen bei der PIM Gold und Scheideanstalt zumindest zu reduzieren.
Rechtsrat für Anleger bzw. Goldkäufer bei PIM Gold
Geschädigten Anlegern bzw. Goldkäufern bei der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH ist zu empfehlen, ihre mutmaßlich bestehenden Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft und deren Verantwortliche geltend zu machen und gerichtlich bestätigen zu lassen, um zu gegebener Zeit an der Verteilung des Verwertungserlöses des von der Gesellschaft und den verantwortlich handelnden Personen eingezogenen Vermögens teilnehmen zu können.
Möglicherweise findet die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens auch noch weiteres Vermögen, in das etwaige Schadenersatzansprüche vollstreckt werden können.
Beraterhaftung prüfen lassen
Oftmals wurde die vermeintlich sichere Investition aufgrund einer Empfehlung eines „Beraters“ getätigt. Angesichts der geschilderten Umstände sind ernsthaft auch Schadenersatzansprüche wegen fehlerhaften Anlageberatung zu prüfen. Bei einer erfolgreichen Durchsetzung dieser Ansprüche würde der Anleger seinen vollständigen Schaden ersetzt erhalten.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile verfügen wir über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.
Für eine Erstprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
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