Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der Performance IMC Vermögensverwaltung AG
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Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen elf Verantwortliche, darunter zwei Vorstandsmitglieder, der Vermögensverwaltung Performance IMC wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Das Anlagevolumen der noch ausstehenden Anleihen, als Gegenstand aktueller Ermittlungen, belaufe sich derzeit auf etwa 26 Mio. Euro. Derweil wurden auch die Portfolios des Vermögensverwalters stillgelegt. Betroffen sind Anleger der Diversified Strategic Asset Allocation Saphir 1 (ISIN LU0327385166) und 2 (ISIN LU0327386214), sowie des Fonds Saphir mit seinen drei Anteilsklassen A, B und C. Betroffene Anleger könnten hohe Verluste erleiden!
Die Performance IMC Vermögensverwaltung AG ist eine Mannheimer Vermögensverwaltung, die 1997 ins Leben gerufen wurde. Die Strafverfolgung wurde aufgenommen, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehrere Anzeigen gegen die Gesellschaft gestellt hat. Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, seit 2009 über ein Firmenkonglomerat ausgegebene Anleihen zwischen Kapitalanlegern und Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse zu handeln. Es sollen also fiktive Preise vereinbart worden sein, um über den Wert und die Wertsteigerung von Anleihen zu täuschen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser (H&A) hat die drei Mischfonds aus dem Portfolio der Performance IMC eingefroren, da die Werthaltigkeit der Produkte womöglich nicht in vollem Umfang gegeben sei.
Das Nachrichtenportal „Fondsprofessionell“ hat am 11. August 2017 berichtet, dass ein Großteil des Saphir-Fondsvermögens in ABS-Wertpapieren stecke. Die forderungsbesicherten Wertpapiere (ABS) sorgten im Jahr 2008 für den großen Börsencrash, der erhebliche Verluste und Totalverluste bei den Anlegern herbeiführte.
Rechtliche Einschätzung
Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommen, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.
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