Statusfeststellungsverfahren ab 01.04.2022 NEU!
- 1 Minuten Lesezeit
Ab dem 01.04.2022 ändert sich das Statusfeststellungsverfahren gravierend!
Es tritt der § 7a SGB IV n.F. in Kraft. Es soll jetzt alles schneller und einfacher geprüft und Rechtssicherheit erlangt werden. Seit Jahrzehnten bereitet die Statusfeststellung Kopfschmerzen.
Jetzt wird alles besser!
Aber... an der Schwierigkeit der Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ändert sich durch die Reform gar nichts.
Der Erwerbsstatus wird festgestellt
Es wird festgestellt, ob es sich um eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. Der reduzierte Prüfungsumfang soll für eine Beschleunigung des Verfahrens sorgen. Es soll neu möglich sein eine Selbstständigkeit feststellen zu lassen.
Prognoseentscheidung
§ 7a Abs. 4a SGB IV n.F. sieht eine Prognoseentscheidung vor. Diese ist nicht vorläufig, sondern eine reguläre und endgültige Statusentscheidung! Bei wesentlichen Änderungen kann die DRV Bund die Entscheidung aufheben. Dann können erhebliche Kosten entstehen.
Dreiecks- oder Gruppenentscheidungen
Es können durch die neue Gesetzeslage schneller Dreiecks- oder Gruppenentscheidungen getroffen werden.
Fazit:
Die neue Gesetzeslage ändert an der Schwierigkeit und Komplexität erst einmal gar nichts. Es können allerdings schneller Bescheide ergehen und Rechtssicherheit erlangt werden. Als Fachanwälte für Sozialrecht wissen wir auch, dass jeder Bescheid rückwirkend aufgehoben werden kann und dass dabei immense Kosten entstehen können. Sollten Sie daher nicht sicher sein, ob sie richtig beurteilt worden sind oder wissen möchten, welche Risiken Sie erwarten, stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.
Wir wissen, dass auch bestandskräftige Bescheide angegriffen werden können im Sozialrecht, wir wissen, wie wir den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch für Ihre Zwecke nutzen können.
Wir sind für Sie da!
Ihr Kanzlei Breiter Team
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