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Sterbehilfe - was Sie wissen und beachten müssen!

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Sterbehilfe - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Sterbehilfe?

Es gibt zwei Bedeutungen des Begriffs „Sterbehilfe“. Zum einen kann er als Hilfe im Sterben verstanden werden. Darunter versteht man insbesondere palliative (schmerzlindernde) Sterbebegleitung und Pflege. Auf der anderen Seite ist ein Verständnis als Hilfe zum Sterben möglich, also das Sterbenlassen oder die Tötung von schwer kranken, sterbenden oder leidenden Personen auf deren eigenen Wunsch.

Formen der Sterbehilfe

Es werden vier verschiedene Formen der Sterbehilfe unterschieden:

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe versteht man das Unterlassen oder den Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen beim Patienten. Dazu gehören z. B. künstliche Ernährung, Bluttransfusionen oder künstliche Beatmung. Man spricht deshalb auch von „Sterben zulassen“ oder „Sterbenlassen“.

Medizinisch gesehen handelt es sich bei dieser Form der Sterbehilfe nicht um einen Behandlungsabbruch. Vielmehr wird das Ziel der ärztlichen Behandlung verändert. Sie ist nicht mehr darauf gerichtet, das Leben zu verlängern, sondern konzentriert sich darauf, die Lebensqualität der verbleibenden Zeit zu verbessern.

Indirekte Sterbehilfe

Die indirekte Sterbehilfe kommt insbesondere bei Patienten infrage, die hohe Dosierungen von Schmerzmitteln benötigen, um die Symptome ihrer Krankheit lindern zu können. Ärzte nehmen in dem Fall das Risiko in Kauf, dass die Nebenwirkungen der Medikamente das Leben verkürzen könnten.

Es geht also vor allem darum, Schmerzen zu lindern. Das Risiko, dass der Patient infolge der Arzneimittel schneller stirbt, ist in bestimmten Fällen deshalb vernachlässigbar, da der Tod aufgrund der Krankheit ohnehin bevorsteht.

Beihilfe zur Selbsttötung

Diese Form der Sterbehilfe wird auch assistierter Suizid genannt. Ärzte oder andere Personen stellen dabei dem Patienten ein bestimmtes Medikament in einer tödlichen Dosis zur Verfügung. Die kranke Person entscheidet selbst, ob und wann sie das Mittel einnimmt.

Aktive Sterbehilfe

Bei der aktiven Sterbehilfe wird der Patient auf eigenen Wunsch gezielt durch eine andere Person getötet. In der Regel erfolgt das durch eine Überdosis an Schmerzmitteln oder Narkosemitteln. Der Wunsch des Patienten muss nachweislich vorliegen und bei klarem Verstand geäußert worden sein. Die aktive Sterbehilfe wird auch „Tötung auf Verlangen“ genannt.

Was ist erlaubt und was nicht?

Seit dem Jahr 2010 ist in Deutschland die passive Sterbehilfe erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Wunsch des Patienten nach passiver Sterbehilfe vorliegt. Das geschieht in der Regel durch eine ausdrückliche Erklärung. Jeder Patient sollte deshalb rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen und sich für oder gegen lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden.

Auch die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig, kommt in der Praxis aber sehr selten vor. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in den meisten Fällen erlaubt. Da in dem Fall der Patient seinem Leben selbst ein Ende setzt, handelt es sich um einen straffreien Suizid. Die Beihilfe dazu ist deshalb ebenfalls straffrei. Dies gilt jedoch nicht für Ärzte: Sie können sich gemäß der Berufsordnung der Bundesärztekammer der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen.

Verboten ist in Deutschland hingegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, wie sie z. B. in der Schweiz von Sterbehilfe-Vereinen angeboten wird. Ebenfalls nicht erlaubt und gemäß § 216 Strafgesetzbuch (StGB) verboten ist jegliche Form der aktiven Sterbehilfe. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Wie ist die Rechtslage in anderen europäischen Ländern?

In Schweden ist die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland. Nur die aktive Sterbehilfe steht dort unter Strafe. In den meisten anderen europäischen Ländern sieht es hingegen anders aus:

Liberalste Regelungen in den Benelux-Staaten und der Schweiz

In den Niederlanden sind alle Arten der Sterbehilfe erlaubt. Sie sind jedoch strengen Auflagen unterworfen. Die Sterbehilfe muss von einem Arzt geleistet werden. Ein zweiter Arzt muss zustimmen, dass keine Heilung für den Patienten in Aussicht ist, das Leiden unerträglich ist und die Sterbehilfe dem ausdrücklich Willen des Kranken entspricht.

In Belgien und Luxemburg sind die gesetzlichen Regelungen ähnlich. In Belgien ist Sterbehilfe auch ohne Alterseinschränkung für Kinder erlaubt, in den Niederlanden ab 12 Jahren.

Die Schweiz verbietet aktive Sterbehilfe, erlaubt aber passive und indirekte Sterbehilfe sowie die ärztlich assistierte Selbsttötung. Anders als in Deutschland, wo dies durch § 217 Strafgesetzbuch (StGB) verboten wird, ist die Suizidbeihilfe in der Schweiz auch durch gewerblich organisierte Vereine zulässig.

Länder ohne gesetzliche Regelungen

In einigen europäischen Ländern gibt es gar keine gesetzlichen Vorschriften zur Sterbehilfe und die Gesetzeslage ist unklar. Dazu gehören z. B. Kroatien, Albanien und Griechenland.

Strengere Gesetze in den meisten Ländern

Die meisten Länder in Europa sehen strengere Regelungen zur Sterbehilfe vor als in Deutschland. Dort ist nicht nur die aktive Sterbehilfe verboten, sondern auch der assistierte Suizid. Erlaubt ist einzig die passive Sterbehilfe. Das gilt z. B. in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Irland, Großbritannien, Dänemark, Ungarn und der Slowakei.

Die strengsten Sterbehilfe-Gesetze hat Polen. Dort steht jegliche Form der Sterbehilfe unter Strafe, auch das Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen.

Foto(s): ©Pexels/Marcus Aurelius

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