Steuerhinterziehung wegen Cum-Ex-Verfahren
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Meldungen über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte machen seit Jahren Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaften ermitteln ständig, und zwar sowohl gegen die beteiligten Banken, als auch gegen die Anleger.
Im vorliegenden Rechtstipp beantworten dazu die folgenden Fragen:
Was sind „Cum-Ex-Geschäfte“?
Was ist Steuerhinterziehung?
Welche Strafen drohen?
Wann verjährt Steuerhinterziehung?
Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten?
Alle weiteren Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen gern direkt per WhatsApp!
Was sind „Cum-Ex-Geschäfte“?
Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften wird der Staat jährlich um Millionenbeträge an Steuern geprellt. Das funktioniert so, dass Anleger bei Aktienverkäufen zum Zeitpunkt der jährlichen Dividendenausschüttung die Aktien über einen Leerverkäufer hin und herschieben. Auf diese Weise kann die Kapitalertragssteuer vom Staat mehrmals zurückgefordert werden. Eine Weile lang galt dieses Verfahren als „Gesetzeslücke“, was es jedoch mitnichten ist. Vielmehr handelt es sich dabei – sofern ein Käufer absichtlich Käufe aus einem Leerverkauf tätigt - um eine findige Art der Steuerhinterziehung, da ein mehrfacher Steueranspruch nach § 42 AO unrechtmäßig ist.
Was ist Steuerhinterziehung?
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist unter § 370 AO (Abgagbenordnung) geregelt, und gilt als erfüllt, wenn man – auf welchem Wege auch immer – weniger Steuern zahlt, als man gesetzlich muss. Dies kann auf verschiedenste Arten und Weisen geschehen, etwa durch das Verschweigen steuerlich relevanter Tatsachen gegenüber den Finanzämtern, durch Fälschung oder Auslassung steuerlich relevanter Tatsachen, oder das Weglassen von Steuerzeichen oder Steuerstempeln, o.ä.
Entscheidend für die Strafbarkeit ist der Tatvorsatz. Das beinhaltet auch das Erwerben von Aktien aus einem Leerverkauf, wenn dies dem Finanzamt bewusst verheimlicht wird.
Welche Strafen drohen?
Gemäß § 370 AO wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft, in schweren Fällen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren möglich.
Zumeist werden (hohe) Geldstrafen ausgesprochen. Freiheitsstrafen werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Hinzu kommt natürlich die Verpflichtung zur Rückzahlung der einkassierten Steuer, auf die nicht selten Strafzahlungen aufgeschlagen werden.
Wann verjährt Steuerhinterziehung?
Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung von Steuerhinterziehung liegt bei bis zu 15 Jahren, je nach Schwere des vorliegenden Falles. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich in der Regel um höhere Beträge, sodass eine Verjährung nicht vor Ablauf von 15 Jahren angenommen werden kann.
Davon unabhängig gilt eine Festsetzungsverjährung von zehn Jahren, nach deren Ablauf das Finanzamt keine Nach- bzw. Rückzahlungen mehr fordern kann.
Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten?
Auf die Verjährung zu hoffen ist eine schlechte Idee. Bei keinem anderen Vergehen mahlen die Mühlen von Vater Staat so rasch und reibungslos wie bei Steuerhinterziehung.
Auch der Versuch der Selbstverteidigung mit dem Argument der „Gesetzeslücke“ beeindruckt die Behörden nicht mehr. Stattdessen ist dringend dazu zu raten, im Falle einer Anzeige das Schweigerecht zu gebrauchen, um sich nicht unabsichtlich weiter zu belasten, und umgehend einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht hinzu zu ziehen, der die Ermittlungsakte einsehen, und die Vorwürfe prüfen kann.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.
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