Steueroase Ukraine 5 % mit E Residency - Firma Online gründen in 30 Minuten
- 3 Minuten Lesezeit
Wie beantrage ich den E-Residency-Status?
Der Prozess zur Erlangung des E-Residency-Status ist bewusst einfach gestaltet. Um E-Resident der Ukraine zu werden, können Sie sich über die entsprechende App oder das uResidency-Portal bewerben. Der Antrag dauert lediglich 5 bis 10 Minuten und wird anschließend sofort überprüft. Der Antragsteller erhält dann im Konsulat eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), ohne dass ein persönlicher Besuch in der Ukraine notwendig ist. Danach können Sie online als Einzelunternehmer registriert werden, und alle weiteren Behördengänge erfolgen automatisch.
Mykhailo Fedorov, der Vizepremierminister für Innovation, Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie Minister für digitale Transformation, hebt hervor, dass das neue E-Residency-System ausländischen Unternehmern besonders komfortable Bedingungen für die Unternehmensregistrierung und -führung bietet. „Es handelt sich um ein schlüsselfertiges Geschäft – schnell, papierlos und ohne Bürokratie – von überall auf der Welt“, betont er.
Ein wesentlicher Vorteil des Programms ist die Automatisierung von Buchhaltung und Steuerzahlungen. So übernimmt die Bank beispielsweise eigenständig die Steuerberechnung, reicht Erklärungen ein und erledigt alle bürokratischen Aufgaben, sodass der Unternehmer nicht persönlich mit Behörden interagieren muss. Der Steuersatz für E-Residenten beträgt lediglich 5 %, und die Kosten für Anwälte und Buchhalter werden minimiert, da das System alle notwendigen Funktionen automatisch ausführt.
Laut dem Steuergesetzbuch der Ukraine (TCU) kann jeder Ausländer ab 18 Jahren, der kein Steueransässiger der Ukraine ist, qualifizierte elektronische Treuhanddienste erhalten hat und dessen Daten im E-Residenten-Informationssystem erfasst sind, ein elektronischer Resident (E-Resident) werden. Ausführliche Anweisungen zum Erhalt einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) in der Ukraine finden Sie unter folgendem Link.
Gemäß der Abgabenordnung entspricht der Antrag eines Ausländers auf den E-Residency-Status einer persönlichen Einreichung einer Steuerregistrierungskarte sowie einem Antrag auf Eintragung in das staatliche Register natürlicher Steuerzahler bei der zuständigen Kontrollbehörde.
Wer ist Antragsberechtigt?
Der E-Residency-Status steht Fachleuten aus verschiedenen Bereichen offen, darunter Softwareentwicklung, Gaming, Bildungstechnologien, Medien, Kreativwirtschaft, Marketing, Übersetzung, Webdesign, Vertrieb, Recht, Projektmanagement und Kommunikation. Berechtigt sind:
– Geschäftsführer eines Unternehmens;– Eine bevollmächtigte Person im Namen eines im einheitlichen staatlichen Register eingetragenen Unternehmens;– Ein Unternehmensvertreter mit entsprechender Vollmacht.
Der Service ist derzeit für Bürger aus Slowenien, Indien, Pakistan und Thailand verfügbar.
Und die Voraussetzungen?
Der Antrag wird an das Ministerium für digitale Transformation gesendet. Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang des Antrags. Das Ministerium prüft den Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 10 Werktagen. Sollte der Antragsteller in dieser Zeit keine Rückmeldung erhalten, wird dem Unternehmen automatisch der Diia.City-Einwohnerstatus zuerkannt. Entscheidungen des Ministeriums über die Rücksendung des Antrags ohne Berücksichtigung oder über die Gewährung oder Ablehnung des Diia.City-Einwohnerstatus werden ebenfalls per E-Mail mit einer Begründung mitgeteilt.
Nach Erhalt des E-Resident-Status haben Ausländer das Recht, sich in der Ukraine als Einzelunternehmer zu registrieren, Bankkonten zu eröffnen und ihre Geschäfte online abzuwickeln. Der Prozess zur Steuerzahlung und Berichterstattung für E-Residenten ist benutzerfreundlich gestaltet: Die ukrainische Bank, bei der der E-Resident ein Konto führt, übernimmt diese Aufgaben.
Und wie gehts dann weiter?
Also im Grunde ist eine Firma mit 5 % Steuern eine prima Sache. Man muss dann letztlich nur dafür sorgen nicht zu viel Geld auf einem Konto in der Ukraine zu haben. Das Konto sollte in einem sicheren Land liegen, denn es kann sich dort vieles, schnell ändern. Private Entnahmen müssen je nach privater Residency noch besteuert werden. Zypern wäre hier mit 0% im Non Dom Status eine sehr gute Wahl. Vorteile hätte man aber sogar, wenn man weiter in Deutschland lebt. Die totale Steuerlast sinkt signifikant.
Lassen Sie sich zu dem Thema beraten. Das spart bares Geld!
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