Strafbarkeit des "Containerns"
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Derzeit macht man sich strafbar, wenn man Lebensmittel aus Mülltonnen entwendet. Allerdings diskutiert die Ampel, ob die Rechtslage geändert werden soll. Möglicherweise könnten zumindest die Strafverfolgungen durch die Länder unterbunden werden.
Die Debatte wurde im Juni 2018 angestoßen, als zwei Studentinnen Lebensmittel aus einem verschlossenen Müllcontainer vor einem Supermarkt entwendeten und wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall angeklagt wurden. Die Frage, ob Menschen tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden sollten, wenn sie Lebensmittel aus einer Mülltonne mitnehmen, die ein Lebensmittelmarkt nicht mehr verkaufen kann, wurde 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diskutiert.
Das BVerfG stellte klar, dass eine Bestrafung solcher Handlungen nach §242 des Strafgesetzbuchs (StGB) verfassungsrechtlich zulässig ist. Allerdings betonte das Gericht auch, dass es dem Gesetzgeber möglich ist, die Rechtslage zu ändern.
Jüngst hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) dafür plädiert, das Containern von Lebensmitteln komplett straffrei zu stellen. Er argumentiert damit, dass Polizei und Gerichte sich stattdessen um "wirkliche Verbrecher" kümmern sollten.
Ein weiterer Hintergrund für diese Forderung ist die Tatsache, dass in Deutschland jährlich große Mengen an Lebensmittelabfällen entstehen. Der letzte Bericht an die EU-Kommission aus dem Juni 2022 ergab, dass die Gesamtabfallmenge des Jahres 2020 bei etwa elf Millionen Tonnen lag.
Neben den strafrechtlichen Aspekten, sind auch solche der Haftung und der steuerrechtlichen Aspekte zu beachten. "Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden ermöglichen."
Derzeit haften Lebensmittelhändler unter Umständen, wenn jemand aus ungesicherten Müllcontainern Essen entwendet und dann erkrank, weshalb die meisten Container gesichert sind. Um den Händlern einen besseren Umgang zu ermöglichen, wird wie in Frankreich erwägt, diesen steuerliche Entlastungen zu geben, wenn die Lebensmittel gespendet werden.
Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
Die derzeit auftretende Frage ist aber diese, ob die Strafverfolgung des Containerns unterbunden werden soll. In vielen Fällen werden derzeit die Strafverfahren bereits nach den 153 ff. Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dies gilt allerdings nur, soweit mit dem Containern nicht weitere Delikte wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung verwirklicht werden.
Die Länder wollen wohl die sog. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), welche für Staatsanwälte bindend sind.
In der regierenden Ampel gehen die Meinungen dazu auseinander.
Fazit
Sollten Sie eine Anzeige wegen "Containerns" erhalten haben, stehen die Anzeichen derzeit sehr gut dafür, dass Sie nicht dafür bestraft werden. Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, durch einen versierten Verteidiger eine Strategie zu entwickeln, damit die grundsätzliche Strafbarkeit des "Containerns" überwunden wird.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Keßler
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