Strafbarkeit illegale Feuerwerkskörper

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Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern, insbesondere deren Einfuhr, Bestellung oder Besitz, ist strafrechtlich streng reglementiert und kann für Betroffene erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Viele unterschätzen die Gefahren und rechtlichen Risiken, die der Erwerb solcher Pyrotechnik, oft im Ausland, z.B. Polen, bestellt, mit sich bringt. Der folgende Beitrag erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet die möglichen Folgen eines Verstoßes.


 Was sind illegale Feuerwerkskörper?


Feuerwerkskörper sind in Deutschland durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt. Um als legal und sicher eingestuft zu werden, müssen sie eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhalten. Pyrotechnische Gegenstände, die diese Zulassung nicht haben, gelten als illegal.


Häufig werden Feuerwerkskörper ohne entsprechende Genehmigung aus dem Ausland, vor allem aus osteuropäischen Ländern, bezogen. Diese sogenannten „Polenböller“ oder andere nicht zugelassene Knallkörper entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsstandards und bergen erhebliche Risiken.


 Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern


Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist eine strafbare Handlung gemäß dem Sprengstoffgesetz. Wer solche Gegenstände über die Grenze nach Deutschland bringt, verstößt gegen die strengen Vorschriften des SprengG und riskiert ein Strafverfahren.


Besonders problematisch ist, dass viele Menschen nicht wissen, dass bereits die Bestellung im Ausland – auch über das Internet – eine strafbare Einfuhr darstellt. Denn sobald die illegalen Feuerwerkskörper nach Deutschland versendet werden, liegt eine vollendete Einfuhr vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Bestellung für den Eigengebrauch oder zum Weiterverkauf bestimmt ist.


 Strafrechtliche Folgen


Die strafrechtlichen Konsequenzen für den Besitz, die Bestellung oder Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern können erheblich sein. Das Sprengstoffgesetz sieht für Verstöße empfindliche Strafen vor. Abhängig von der Menge und Art der eingeführten oder besessenen Feuerwerkskörper, können folgende Sanktionen drohen:


- Geldstrafe: In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Dies ist häufig der Fall, wenn nur eine geringe Menge an Feuerwerkskörpern für den Eigengebrauch bestellt wurde.

  

- Freiheitsstrafe: Bei größeren Mengen oder bei gewerbsmäßigem Handel droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn durch den Gebrauch oder die Lagerung der illegalen Feuerwerkskörper Menschen gefährdet werden, kann das Strafmaß noch höher ausfallen.


Zudem kann die Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren wegen anderer Delikte einleiten, etwa wenn durch den unsachgemäßen Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern Brandschäden oder Verletzungen verursacht werden.


 Besitz von illegalen Feuerwerkskörpern


Auch der bloße Besitz von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist strafbar. Selbst wenn diese nicht genutzt oder gar gezündet werden, macht sich der Besitzer strafbar. Die Lagerung von großen Mengen illegaler Pyrotechnik kann zudem eine Gefahr für die Umgebung darstellen und zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen führen.


 Sicherheits- und Versicherungsrisiken


Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen birgt der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern erhebliche Sicherheitsrisiken. Da diese Produkte oft keine ausreichenden Sicherheitsstandards erfüllen, können sie bei der Zündung unkontrolliert explodieren und schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen. 


Zudem sind Versicherungen in der Regel nicht bereit, für Schäden aufzukommen, die durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern entstehen. Bei einem Brand oder einem Unfall könnten Betroffene auf den Kosten sitzenbleiben.


 Fazit


Die Einfuhr, Bestellung und der Besitz von illegalen Feuerwerkskörpern sind keine Bagatellen, sondern ernsthafte Straftaten, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Viele Menschen unterschätzen die rechtlichen und gesundheitlichen Gefahren, die von nicht zugelassener Pyrotechnik ausgehen. Wer sicher und legal feiern möchte, sollte ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper verwenden und sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.



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Foto(s): ChatGPT/DALL-E

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