Strafverfahren wegen der Bestellung und dem Besitz von Somatropin- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Dabei drohen hohe Geldstrafen und es sind auch Freiheitsstrafen möglich. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf das Arzneimittelstrafrecht. In diesem Artikel erklärt er die grundlegenden Probleme und gibt Verhaltenstipps für Beschuldigte.
Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) definiert Arzneimittel als Substanzen, die am oder im Körper angewendet werden und dazu dienen, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhindern.
Es spielt keine Rolle, wie der Hersteller oder Anbieter einen Stoff nennt (etwa als „Nahrungsergänzungsmittel“), solange er diese Kriterien erfüllt. Laut § 73 AMG besteht ein Verbringungsverbot für Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Das bedeutet, Privatpersonen ist die Einfuhr solcher Mittel über die deutsche Grenze verboten. Ebenso ist der Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten wie etwa Fernost ohne ärztliches Rezept grundsätzlich untersagt.
Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) ergänzt das Arzneimittelgesetz und bezieht sich speziell auf leistungssteigernde Substanzen im Sport, um deren Missbrauch zu unterbinden.
Das AntiDopG listet in seinem Anhang zu § 2 alle Substanzen auf, die zu Dopingzwecken missbraucht werden können. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob die Substanz von einem Leistungssportler oder einem Hobbysportler genutzt wird. Die Liste umfasst Nahrungsergänzungsmittel, Betäubungsmittel und Arzneimittel, darunter auch das Wachstumshormon Somatropin. Der Besitz in geringen Mengen ist nicht immer strafbar, jedoch ist die Nutzung zu Dopingzwecken generell verboten.
Was ist im Umgang mit Somatropin verboten?
Das Anti-Doping-Gesetz verbietet Privatpersonen jeglichen Umgang mit Somatropin in nicht geringer Menge. Dies umfasst die Herstellung, den Besitz, den Handel, das Abgeben oder Inverkehrbringen sowie die Verwendung zur Leistungssteigerung im Sport – sei es an sich selbst oder an anderen. Auch die Einfuhr von Somatropin ist untersagt. Wird eine Sendung mit Somatropin vom Zoll abgefangen, leitet die Behörde in der Regel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das AMG und das AntiDopG ein, und es erfolgt eine Strafanzeige gegen den Empfänger.
Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Somatropin?
Die Einfuhr von Somatropin ohne Genehmigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Menge des eingeführten Stoffes. Maßgeblich ist, ob es sich gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) um eine „geringe“ oder „nicht geringe“ Menge handelt. Für Somatropin beträgt der festgelegte Grenzwert der „nicht geringen Menge“ 16 mg.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Somatropin ermittelt wird?
Wenn der Zoll Ihre Lieferung abfängt, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Möglicherweise werden Sie auch zu einer Anhörung geladen. Es ist jedoch ratsam, diese Einladung nicht anzunehmen und keine Aussagen zur Sache zu machen, da Sie sich durch eine unüberlegte Aussage unabsichtlich selbst belasten könnten.
Stattdessen sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Ein erfahrener Anwalt wird die Ermittlungsakte einsehen, um eine fundierte Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Arzneimittelstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden überdurchschnittlich häufig ohne Strafe eingestellt.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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