Strafverfahren wegen des Kaufs von Trenbolon- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping- Gesetz eingeleitet. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Dabei drohen hohe Geldstrafen und es sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Was ist Trenbolon?
Trenbolon ist ein anaboles und androgenes Steroidhormon. Seine anabole Wirkung ist stark, die androgene Wirkung nur mäßig. Es ist ein Abkömmling von Nandrolon und ein männliches Sexualhormon. Neben der Verwendung zu Dopingzwecken wird Trenbolon von Tierärzten auch im Rahmen der Rinderzucht verwendet.
Wozu wird Trenbolon verwendet?
Trenbolon ist ein weit verbreitetes Dopingmittel. Es dient dabei vor allem Bodybuildern zum Muskelaufbau und wird häufig in Kombination mit anderen Anabolika eingenommen. Der Gebrauch ohne ärztliche Verschreibung und Kontrolle sowie eine Überdosierung können zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Bei Männern hat es starke Auswirkungen auf die Erektionsfähigkeit. Trenbolon wird in der Regel durch intramuskuläre Injektionen (in den Muskel spritzen) in Abständen von 2–3 Tagen eingenommen.
Was regelt das Arzneimittelgesetz?
Laut der Definition im Arzneimittelgesetz (AMG) sind Arzneien Stoffe, die am oder im Körper angewandt werden und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind. Trenbolon ist in Deutschland nicht als Arzneimittel in der Humanmedizin zugelassen. Damit besteht nach § 73 AMG ein Verbringungsverbot, also ein Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen. Der Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten ohne ärztliche Verschreibung ist zudem grundsätzlich verboten. Die Anbieter von Dopingmitteln erwecken mitunter den Eindruck, dass die von ihnen angebotenen Stoffe legal erworben werden können. Eine solche Behauptung ist rechtlich aber nicht relevant. Es gelten ausschließlich die Regelungen des deutschen AMG und des Anti-Doping-Gesetzes.
Was regelt das Anti-Doping-Gesetz?
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) regelt den Umgang mit illegalen leistungsverstärkenden Substanzen im Sport und soll damit der Bekämpfung von Doping dienen. Das AntiDopG umfasst sowohl Nahrungsergänzungsmittel und Betäubungsmittel als auch Arzneimittel. Mittel, die sich zu Doping-Zwecken eignen, sind im Anhang zu § 2 AntiDopG aufgelistet. Hierzu zählt auch Trenbolon. Der Umgang damit ist weitgehend verboten. Auch der Besitz in nicht geringer Menge ist strafbar.
Was ist im Umgang mit Trenbolon verboten?
Das Anti-Doping-Gesetz verbietet die Herstellung, den Handel, das Abgeben oder Inverkehrbringen von Dopingmitteln. Auch die Einfuhr von Trenbolon aus dem Ausland und der Besitz in nicht geringer Menge ist gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 AntiDopG strafbar. Die Schwelle zur „nicht geringe Menge“ liegt im Fall von Trenbolon bei 150 mg. Da die angebotenen Präparate diesen Wert häufig übersteigen, bewegt man sich bei einer Bestellung meistens im strafbaren Bereich.
Wenn eine Sendung mit Trenbolon in nicht geringer Menge vom Zoll abgefangen wird, ergeht eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen AMG und AntiDopG. Gegen den Adressaten wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Welche Strafen drohen für die illegale Einfuhr von Trenbolon?
Grundsätzlich wird der illegale Umgang gemäß § 4 Abs. 1 AntiDopG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Entscheidendes Kriterium ist dabei – wie oben bereits beschrieben –, ob es sich bei der vorliegenden Menge um eine „nicht geringe“ Menge gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) handelt. Das konkrete Strafmaß ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel die eingeführte Menge und möglichen Vorstrafen des Beschuldigten. Im Regelfall können Ersttäter mit einer Geldstrafe rechnen.
Was gilt als nicht geringe Menge bei Trenbolon
Der Grenzwert zur „nicht geringe Menge“ liegt im Fall von Trenbolon bei 150 mg.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Trenbolon ermittelt wird?
Falls Sie im Ausland Trenbolon bestellt haben, kann es sein, dass der Zoll darauf aufmerksam wird. Man wird Sie dann in der Regel schriftlich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informieren.Wenn Sie in der Sache eine Vorladung der Polizei erhalten haben, dann sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, sondern nur Ihre Personalien mitteilen. Als Nächstes sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der sich mit Doping-Verfahren auskennt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Der Anwalt wird nach der Mandatsübernahme Akteneinsicht beantragen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen, um das Verfahren außergerichtlich zu beenden oder eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Dopingstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden überdurchschnittlich häufig ohne Strafe eingestellt.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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