Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung- Bestellung von HEETS/Zigaretten- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Versand von HEETS/Zigaretten aus Polen nach Deutschland: Strafbarkeit und Handlungsempfehlungen

Die Einfuhr von HEETS, Zigaretten oder anderen Tabakwaren aus dem Ausland, insbesondere per Post oder über Online-Bestellungen, ist in Deutschland streng reguliert. Insbesondere beim Versand aus Polen gelten diese Produkte als nicht ordnungsgemäß versteuert, was schwerwiegende steuer- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Das Zollfahndungsamt Berlin- Brandenburg hat hier den Fahndungsdruck enorm erhöht. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Nachfolgend erklärt er detailliert , warum dieser Versand strafbar ist, welche Folgen drohen und wie Sie sich im Falle eines Ermittlungsverfahrens verhalten sollten.

Warum ist der Versand von HEETS/Zigaretten strafbar?

Tabaksteuerrecht und Einfuhrbestimmungen

In Deutschland unterliegen alle Tabakwaren der Tabaksteuer, die beim Inverkehrbringen oder Einführen entrichtet werden muss. Die EU erlaubt Privatpersonen, bestimmte Mengen von Tabakwaren für den Eigenbedarf steuerfrei aus anderen Mitgliedstaaten mitzubringen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich bei persönlicher Einfuhr (z. B. Mitnahme im Gepäck). Diese Freimengen für den Eigenbedarf sind :

  • 800 Zigaretten.
  • 400 Zigarillos.
  • 1 kg Rauchtabak.
  • 200 Zigarren.
  • Online-Bestellungen oder Postversandfallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung.

Illegale Einfuhr durch Postversand

Tabakwaren, die aus dem Ausland per Post nach Deutschland verschickt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß versteuert. Dies bedeutet: Die Tabaksteuer wurde nicht gemäß deutschem Recht entrichtet. Es handelt sich um einen steuerrechtlichen Verstoß, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dabei wird gegen die folgenden Strafgesetze verstoßen.

Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung):

  • Durch die Umgehung der Tabaksteuer begehen Käufer und Verkäufer eine Steuerhinterziehung.
  • Die Strafe richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer.
  • Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren).

Steuerhehlerei (§ 374 Abgabenordnung):

Wer Tabakwaren kauft, von denen er weiß, dass die Steuer nicht entrichtet wurde, macht sich der Steuerhehlerei schuldig. Dies wird ebenfalls mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet.

Folgen bei der Entdeckung durch den Zoll

Beschlagnahme und Vernichtung der Ware

Der deutsche Zoll kontrolliert regelmäßig internationale Postsendungen. Werden HEETS, Zigaretten oder andere Tabakwaren entdeckt, wird die Ware beschlagnahmt und anschliessend vernichtet.

Steuernachzahlung

Neben der Vernichtung der Waren müssen Empfänger die Tabaksteuer nachzahlen. Diese kann erheblich sein, abhängig von der Menge der eingeführten Tabakwaren.

Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Der Zoll leitet in der Regel ein Steuerstrafverfahren ein. Dies geschieht meist wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei.Betroffene erfahren dies häufig durch einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Die möglichen Strafen richten sich dann nach der Schwere des Verstoßes. Auf jeden Fall wird eine Nachzahlung der Tabaksteuer gefordert. Diese gilt unabhängig von weiteren Sanktionen. Die Höhe richtet sich nach der Menge der eingeführten Tabakwaren. Geldstrafen werden oft in Tagessätzen berechnet und richten sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Bei schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßiger Handel) drohen Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Bei besonders schweren Fällen (hohe Hinterziehungssummen, organisierte Kriminalität) können bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Steuerstrafen können im Führungszeugnis vermerkt werden, was berufliche Konsequenzen haben kann.

Besonderer Hinweis: Angebote in sozialen Netzwerken

Neben klassischen Online-Shops treten vermehrt Verkäufer in sozialen Netzwerken wie Facebook, Telegram oder WhatsApp auf. Diese Angebote werben oft mit günstigen Preisen und einem unauffälligem Versand (z. B. als „privates Paket“ deklariert).

Risiken dieser Angebote

Solche Bestellungen sind ebenfalls strafbar. Käufer machen sich zusätzlich der Steuerhehlerei schuldig. Der Zollfahndung ist diese Praxis bekannt, und entsprechende Ermittlungen werden regelmäßig eingeleitet.

Rechtliche Vorgehensweise bei Ermittlungen

Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt: Was tun?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Versand von HEETS oder Zigaretten erhalten, ist es wichtig, richtig zu reagieren: Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Verzichten Sie darauf, sich schriftlich oder mündlich zur Sache zu äußern. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Steuerstrafrecht Ein spezialisierter Anwalt prüft die Vorwürfe, nimmt Akteneinsicht und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategie. Viele Verfahren können ohne öffentliche Hauptverhandlung eingestellt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrecht. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden fast immer ohne Schuldspruch eingestellt. Auch auf die angedrohten hohen Nachzahlungen und Zinsen wird in diesen Fällen durch das Finanzamt verzichtet.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.





Foto(s): Andreas Junge

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