Suxxess One, Berformance – Vorwurf des Betruges

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Anleger, die Verträge mit der Suxxess One GmbH über die Verpachtung von Kryptoautomaten oder später mit der Berformance Technology GmbH oder der International Technology Services (IST) bzw. der Block4you s.r.o. über den Verkauf von Rechenleistungen und Cloud Storages abgeschlossen haben, sind in Sorge, dass sie keine Auszahlung erhalten.

Versprechen gegenüber den Anlegern von Suxxess One, Berfomance, IST oder Block4you 

Anleger haben mit der Suxxess One GmbH Pachtverträge über Kryptoautomaten abgeschlossen, wobei die Suxxess One GmbH sich verpflichtet hat, dem Investor Unterpachtverträge mit versprochenen Pachtzinsen zu vermitteln, wobei die Suxxess One GmbH auch angeblich die Pachtzinsen der Unterpächter eingezogen hat und Überschüsse nach Abzug von Gebühren an Kunden ausgezahlt.

Im Rahmen des Konzeptes „More“ musste der Anleger dann eine Einrichtungsgebühr und eine Kaution bezahlen, wobei die Kaution am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt werden sollte.

Aus aktuell hier betreuten Fällen ergibt sich, dass einem Anleger z. B. bei einer Anlagesumme von € 10.000,00 und einer Laufzeit von 36 Monaten Mieterträge von brutto € 30.250,00 versprochen wurden, wobei sich dann nach Abzug von Gebühren von € 9.250,00 ein Mietertrag von netto € 21.000,00 ergeben sollte und der Investor dann mit der Rückzahlung der Kaution am Ende insgesamt € 30.000,00 ausgezahlt erhalten würde.

In der Broschüre der Berformance Group wurde dem Kunden zum Konzept „More“ in einer Beispielrechnung dargestellt, dass für ihn bei einer Anlagesumme von € 10.000,00 bei Einnahmen von € 30.250,00 und ebenfalls Ausgaben von € 9.250,00 ein Gewinn von € 21.000,00 entstehen würde.

Später wurden dann, etwa mit der Berformance Technology GmbH Verträge abgeschlossen, gemäß denen der Investor Rechenleistung und Cloud Storages erwirbt, die dann angeblich weiter veräußert wurden.

Auch dabei würde alles gemanagt werden und der Anleger würde dann aus dem Weiterverkauf von Rechenleistung und Cloud Storages hohe Erlöse erhalten.

Alles Schall und Rauch? 

Denn umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche des Firmenkomplexes Suxxess One GmbH, Berformance, IST und Block4you

Tatsächlich wird von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden gegen Verantwortliche der Firmengruppe der Vorwurf des Betruges erhoben. Danach sollten bestimmte Produkte im Bezug zu Kryptowährungen offeriert worden sein, wie etwa eine Verpachtung und Weiterverpachtung von Kryptoautomaten, wobei aber die von Investoren zur Verfügung gestellten Gelder nicht ordnungsgemäß investiert worden sein sollen. Vielmehr sei ein Schneeballsystem betrieben worden.

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen fanden auch umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen, Verhaftung von Verantwortlichen und es fanden insbesondere auch nach Angaben der Ermittlungsbehörden Vermögenssicherungen statt.

Vorwürfe der BaFin gegen Suxxess One und Berformance

Ermittlungen werden aber nicht nur von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden geführt, sondern auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit einiger Zeit gegen Suxxess One und Berformance.

Die BaFin erhebt den Vorwurf, dass Anlageprodukte ohne ein von ihr gebilligte Broschüre, insbesondere zum Konzept „More“, offeriert wurden.

Das Angebot von Vermögensanlagen ist in Deutschland nur zulässig, wenn der Emittent vorher eine Broschüre veröffentlicht hat, die die BaFin gebilligt hat.

Handlungsoptionen für Anleger der Suxxess One, Berformance, IST und der Block4you

Anlegern wurden von der Suxxess One GmbH, der Berformance, der IST oder auch der Block4you Auszahlungen über die Vertragslaufzeit sowie eine Rückzahlung der Kaution versprochen. Wenn aber die von den Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder nach Angaben der Ermittlungsbehörden nicht ordnungsgemäß investiert worden sind und sich dieser Vorwurf, auch wenn bis zur strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, bestätigt, sind Anleger dann, soweit es sich um ein Schneeballsystem handelt und Gelder auch für eigene Zwecke verbraucht wurden, über die Mittelverwendung getäuscht worden.

In einem derartigen Fall kann sich dann für einen Anleger auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB durchsetzen lassen.

Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass nach Angaben der Ermittlungsbehörden sehr hohe Renditen versprochen wurden, die insoweit nicht erzielt werden konnten, so dass Anleger somit auch über die Gewinnaussichten getäuscht worden sind.

Investoren, die Verträge mit der Suxxess One GmbH, der Berformance, der IST oder der Block4you geschlossen haben, sollten sich zeitnah an einen Rechtsanwalt wenden.

Betroffene Investoren können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ansprechen, die Anleger zu ihren rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen berät und bei der Durchsetzung von Forderungen unterstützt.

Soweit auch Vermögenssicherungen laut den Ermittlungsbehörden durchgeführt wurden, unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch Anleger, um daraus Erlöse zu erhalten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat auch bereits Anleger in zahlreichen Betrugsfällen erfolgreich unterstützt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 18.07.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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