Swiss Finance Group – BaFin und FMA warnen!
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Anleger, die über das Portal swissfinance-group.com Anlagen getätigt haben, haben sich mit einem unseriösen Anbieter eingelassen.
Investoren wurden u.a. Festgelder angeboten.
Auf der Internetseite swissfinance-group.com wurde Anlegern dargestellt, dass die Swiss Finance Group Expertise mit maßgeschneiderten Finanzlösungen in Vermögensverwaltung, Festgeldberatung und privaten Märkten anbietet, um das Vermögen von einem zu fördern.
Weiterhin wurde gegenüber Anlegern angepriesen, dass man sich für Swiss Finance Group entscheiden und von der Expertise und maßgeschneiderten Lösungen profitieren soll und die tiefen Marktkenntnisse und der persönliche Kundenservice gewährleisten, dass die Investitionen von einem optimal verwaltet werden und das Vermögen wächst.
Aber zu Swiss Finance Group Warnung der FMA
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat aber vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Betreiber von swissfinance-group.com gewarnt und dargestellt, dass dieser keine Genehmigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und daher auch die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage nicht anbieten darf. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit warnen, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.
Zuvor bereits hinsichtlich Swiss Finance Group Warnung der BaFin
Wenige Zeit vor der FMA hat bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen über swissfinance-group.com gewarnt, da die Gesellschaft ohne ihre Erlaubnis Festgeldverträge sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren würde.
Anzeichen für Betrug bei Swiss Finance Group
- Die Webseite swissfinance-group.com ist nach den Warnungen von FMA und BaFin nicht mehr erreichbar;
Mangelnde Regulierung und Genehmigung der FMA;
Keine Erlaubnis der BaFin für Festgeldanlagen als Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder Für das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, wie etwa auch eine Vermögensverwaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG);
- Beschwerden von Anlegern über ausbleibende Rückzahlungen der Anlagesumme;
Diese Umstände sind Anzeichen, dass Anleger durch Betrug geschädigt worden sein könnten.
Was können Investoren tun?
Anleger, die Anlagen über Swiss Finance Group, insbesondere Festgeldanlagen getätigt haben, sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn versprochene Zinszahlungen oder die Rückzahlung von Kapital ausbleiben.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Investoren Ihre Hilfe bei der fundierten Prüfung von Schadensersatzansprüchen und der Durchsetzung von Regressforderungen gegen den Anbieter und dessen verantwortliche Personen an.
Anleger von Globalzins können gerne die Kanzlei, Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen ansprechen.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 17.11.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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