Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) droht Konkurseinstellung mangels Masse - Sorge um SGB Vault AG und SWM AG
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Der Skandal um die Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) aus Zug in der Schweiz zieht weitere Kreise. Nunmehr werden auch Anleger der SGB Vault AG und SWM AG nervös.
SGT AG droht Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse
Das Kantonsgericht Zug wird in den nächsten Wochen über das Konkursverfahren entscheiden müssen. Es droht eine Einstellung mangels Aktiven. Entgegen bisherigen Annahmen befindet sich in der Gesellschaft keine Liquidität, denn die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte fallen nicht in die Konkursmasse, sondern werden im Strafverfahren behandelt. Weiteres Vermögen befinde sich in der Konkursmasse nicht. Die Hoffnung vieler Kunden der SGT AG über das Konkursverfahren noch einen Teil ihrer Investition zurückzuerhalten ist damit verflogen.
Kostenvorschuss für Konkursverfahren
Grundsätzlich gibt es noch die Möglichkeit das Konkursverfahren durchzuführen. Dafür müssten die Gläubiger aber einen Kostenvorschuss leisten. Dieser dürfte erfahrungsgemäß nicht unter 5.000 CHF liegen. Damit ein solcher Betrag zusammenkommt, müssten sich zahlreiche Betroffene zusammenschließen.
Meldung als Privatkläger möglich
Eine andere Möglichkeit ist es sich als Privatkläger bei der Bundesanwaltschaft in Lugano als Privatkläger anzumelden, um von den beschlagnahmten Werten zu profitieren. Die im SGT-Komplex informierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für geschädigte SGT-Kunden eine kostenfreie Ersteinschätzung eingerichtet. Gerade Kunden, die weder Treuhänder noch Vermittler in Haftung nehmen können oder wollen, sollten sich informieren.
Kaufpreise nicht zur SGT AG gelangt
Die Recherchen der Kanzlei Bender & Pfitzmann haben zwischenzeitlich ergeben, dass ein Großteil der von Kunden eingezahlte Gelder nicht an die SGT AG in der Schweiz weitergeleitet wurden.
Die bereits wenige Tage nach Überweisung erstellten Einzahlungsbestätigungen dürften demnach auch nicht von der SGT AG in der Schweiz ausgestellt worden sein, geschweige denn, dass das ausgewiesene Gold erworben wurde. Soweit vor Ort ersichtlich, handelt es sich bei der SGT AG in Zug um eine klassische Briekastenadresse ohne eigenes operatives Geschäft oder Verwaltung in der Schweiz.
Abwicklung über die IPS GmbH in Hof
Die Internationale Partner Service GmbH in Hof dürfte vielmehr für die tatsächliche Antragsbearbeitung und Abwicklung zuständig gewesen sein. Denn dort wurden die Verträge eingereicht und bearbeitet.
Zentrale Steuerung der SGT AG, SGB Vault AG und SWM AG
Bemerkenswert ist insoweit, dass die IPS GmbH nicht nur die Auftragsabwicklung für die SGT AG übernommen hat. Darüber hinaus nahm die Organisation der IPS GmbH auch die Antragsbearbeitung durch überwiegend identisches Personal für die SGB Vault AG, Safe Pension AG und die SWM AG vor.
SGB Vault AG unter Aufsicht der FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 13. August 2024 die Fidinam SA, Via Maggio 1, 6900 Lugano, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Die Untersuchungsbeauftragte wird ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft allein zu handeln. Dieser Schritt überrascht nicht, dürfte aber, wenn sich die äußeren Umstände von der SGT auf die SGB gleichen, auch nicht mehr als die Verwaltung einer leeren Hülle sein.
Sitz der SGB Vault AG ist der Sportplatzweg 8 in 6440 Brunnen, Schweiz. Dabei handelt es sich augenscheinlich nicht um eine Geschäftsadresse, sondern ein Mehrfamilienhaus in einer Wohnsiedlung.
SGT/SGB Vault „Umdecker“-Fälle
Es gibt zahlreiche SGT-Kunden, denen vor oder bei Liquidation der SGT AG im Juni 2023 eine Übertragung ihrer Gold-Verträge von der SGT AG auf die SGB Vault AG empfohlen wurde. Dass im Rahmen einer solchen „Umdeckung“ der Verträge tatsächlich Geld oder Gold von der SGT AG an die SGB Vault AG transferiert wurde, konnte die Kanzlei Bender & Pfitzmann bisher nicht feststellen. Ohne eine solche wirtschaftliche Umsetzung dürfte der Wert dieser SGB Vault Verträge zweifelhaft sein.
SGB Vault AG „Einzahler“-Fälle
Neben den o.g. Umdeckerfällen gibt es aber auch Kunden, die originär bei der SGB Vault AG eingezahlt haben. Der von der SGB Vault AG in den Vertrieb gegebene Goldkauvertrag nebst Lagervereinbarung gleicht dem Vertragsmuster der SGT AG. Dies dürfte von Vorteil bei der Antragsbearbeitung im Hause der IPS GmbH gewesen sein. Originäre SGB Vault Kunden sollten sich objektiv informieren und anwaltlich beraten lassen, wie sie mit ihrem Vertrag umgehen.
SWM Verträge ungünstig
Anders als bei den vorstehenden Gesellschaften ist das Produkt der SWM AG konzipiert. Die SWM-Verträge fallen durch die lange Festlaufzeit von in der Regel mehr als 10 Jahren auf und zu Anfang anfallenden hohen Verwaltungskosten und Vertriebsprovisionen. Dies führt dazu, dass eine vorzeitige Kündigung nur mit verlustbringenden Abschlägen möglich sein soll. Aufgrund der vorgesehenen Haltefrist von regelmäßig mehr als 10 Jahren muss sich der Kunde bewusst sein, dass er zum Ende dieser Laufzeit nicht nur das Risiko der Performance seines Vertrages trägt, sondern auch das Risiko, dass die SWM AG zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch existiert. Schadens- und Rückabwicklungsansprüche verjähren nämlich spätestens nach 10 Jahren.
Das Problem hoher „upfront“-Kosten hat der Bundesgerichtshof bereits bei den alten Lebensversicherungsverträgen dahingehend gelöst, dass diese Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden müssen und nicht mit Vertragsschluss im ersten Jahr abgezogen werden dürfen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Dr. Johannes Bender empfiehlt daher SWM-Kunden ihre Verträge fachanwaltlich prüfen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Betroffenen dafür eine kostenfrei Ersteinschätzung an.
Ihre Kanzlei für Anlegerrechte
Die Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann mit Sitz in Düsseldorf hat sich auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisiert. Mit umfassender Expertise und einem klaren Fokus auf Mandanteninteressen setzt sich die Kanzlei für faire und transparente Bedingungen auf den Finanzmärkten ein.
Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB
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