Telekom mit "c" - Was tun?
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Viele Verbraucher bekommen in diesen Tagen Post von der 1N Telecom GmbH (mit C) – mit der Deutschen Telekom (nur original mit K) hat das aber überhaupt nichts zu tun. Die eingehenden Rechnungen und Mahnungen beziehen sich auf einen angeblichen Auftrag zum Anbieterwechsel, den das Unternehmen den oft mit dem Thema überforderten Verbrauchern untergeschoben hat.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Ein großer Teil unserer Mandanten, die unsere Kanzlei um Hilfe bei der Abwehr der Forderung gebeten haben, sind oft sehr spät darauf gekommen, dass die angeblichen Tarif-Optimierungen auch den Wechsel des Anbieters betreffen. Sie wollten allerdings gar nicht weg von der Telekom. Hier ganz bewusst mit der Namensgleichheit gearbeitet“
Die 1N Telecom GmbH will auf jeden Fall zu ihrem Geld kommen, denn auf Vertragsrücktritte oder angebliche Nichterfüllung von Verträgen reagiert das Unternehmen zunächst mit Forderungen um die 500 Euro. Etwaige Rücktrittsrechte werden pauschal negiert bzw. das Widerrufsrecht vermeintlich wirksam ausgehöhlt.
Fritsch: „Verbraucherschutzrechte umgeht das Unternehmen sehr geschickt, indem es eine Rechnung erst zuschickt, nach dem der angeblich gewünschte Anbieterwechsel bereits vollzogen oder zumindest vermeintlich unwiderruflich in Auftrag gegeben wurde!“
Hinzu kommen auch datenschutzrechtliche Aspekte, so der Anwalt. „Es scheint derzeit so, als ob die 1N Telecom die personenbezogenen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, beispielweise Telefonbüchern abgreift, um so an die passende Zielgruppe zu gelangen. Insoweit kommt in der ganzen Gemengelange noch eine fragwürdige Erhebung der Daten hinzu!“
Der Kanzlei liegen aber auch Fälle vor, in denen die Frist zur Portierung von bestehenden Nummern vom Kunden nicht eingehalten oder schlichtweg gar nicht umgesetzt wurde. Die 1N Telecom GmbH nimmt das teilweise zum Anlass, den Vertrag sofort aufzulösen und entsprechenden Schadensersatz zu fordern. „Der schnelle Schadensersatz ist da offensichtlich gewinn-optimierender als die Vertragserfüllung!“
Fritsch geht davon aus, die Forderungen abwehren zu können. Dazu muss aber in jedem Einzelfall der Sachverhalt geprüft werden: „Mit einem schnellen Vertragscheck ist das nicht getan!“ Da bestehende Rechtsschutzversicherungen allerdings nach Gebührenordnung abrechnen und maximal 160 Euro für einen Einsatz im außergerichtlichen Verfahren zahlen, empfiehlt der Hamburger Jurist aus der Kanzlei Hafencity, die Forderung auf nach einer intensiven juristischen Prüfung individuell abzuwehren, die mit 297,59 Euro berechnet wird, eventuelle Zuschüsse aus dem Rechtsschutz werden angerechnet!
Die Forderung einfach nicht zu beachten, scheint der schlechtere Weg zu sein, denn schnell sind Fristen verpasst und die 1N Telecom GmbH kommt in den Besitz eines pfändungsfähigen Titels, Fritsch: „Dann kommen neben der Grundforderung auch noch Verfahrenskosten z.B. für Mahnbescheid oder Klageerhebung hinzu!“
hafencity-kanzlei.de steht Opfern der 1N Telecom GmbH für eine Abwehr der Forderungen zur Verfügung.
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