TESLA - keine Angst vor Geheimhaltungsklauseln!

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Immer wieder TESLA - keine Angst vor Geheimhaltungsklauseln!

Laut IG Metall sollen TESLA-Mitarbeitende in Grünheide wegen der in ihren Arbeitsverträgen enthaltenen Geheimhaltungserklärung verunsichert sein. 

Diese Angst möchten wir Ihnen nehmen. Wir Rechtsanwälte sind Berufsgeheimnisträger und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Demnach können sich Mitarbeitende selbstverständlich mit uns über ihre Arbeitsverträge, die Verhältnisse im Betrieb, das Betriebsklima, etc. unterhalten und diese einer Prüfung oder Bewertung unterziehen lassen.  Gemeinsam können dann etwaige Strategien zur Lösung der Probleme bzw. Zielerreichung erarbeitet und umgesetzt werden. 

Wichtig dabei ist jedoch, diese Dinge auf unmittelbarem Wege an die Geschäftsführung bzw. HR heranzutragen und (jedenfalls zunächst) nicht den Weg über andere Mitarbeitende oder gar die  Öffentlichkeit zu gehen.   

Denkbar und empfehlenswert ist insoweit auch ein ghost-writing durch unsere Zunft. Wir formulieren Ihnen Ihre Ansprüche klar und verständlich, jedoch mit dem notwendigen arbeitsrechtlichen know-how versehen und in einem fordernden und zugleich wertschätzenden  Duktus. Denn ist das Porzellan erst ein Mal zerschlagen, lässt es sich nicht mehr so gut verhandeln.

Wir haben im letzten Jahr (2022) eine Vielzahl von TESLA - Mitarbeitende (auch Leitende) erfolgreich beraten. 

Sollte diesbezüglich also klärungs- und Beratungsbedarf bestehen, steht der Unterzeichner  jederzeit gern zur Verfügung.  Es gibt also nichts zu befürchten -  wenn man es richtig macht.     

Christian Winkhaus

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht



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