Tesla-Paket "Autonomes Fahren" ohne Ampelerkennung nicht vollständig - Schadensersatz möglich

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Wer das „Volle Potenzial für Autonomes Fahren“ bei seinem Tesla ausnutzen will, der muss gegen saftigen Aufpreis das gleichlautende Zusatzpaket zur Serienausstattung buchen.  Dann kann die Geschwindigkeitsregelung auf vorausfahrende Autos reagieren, es gibt Lenk- und Spurwechsel Assistenten, das Auto parkt von alleine ein und die Navigation führt mit Autopilot ans Ziel. 

Für viele aber wohl der einzig sinnvolle Punkt: Der Tesla sollte Ampeln und Stoppschilder erkennen, selbständig abbremsen und wieder losfahren. Aber gerade dieses Tool ist regelmäßig nicht lieferbar, bzw. ausführbar. Heißt: Der Käufer zahlt 7500 Euro drauf und erhält das Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ nicht ganz vollständig, zumindest nicht wie bestellt.

Er muss dann vor der Ampel wieder alles selbst machen – da hätte man auch beim Golf 3 bleiben können und als Ansage in Richtung Tesla formulieren Kritiker: Understatement geht anders.

Da das unternehmenseigene Entwicklungspotenzial zwar Menschen in den Weltraum schicken kann, aber immer noch nicht weiß, wie man rote Ampeln erkennt haben viele Fahrer jetzt ein Problem mit der Zufriedenheit.

Tesla reagiert nicht angemessen auf Bitten um eine Kompensation der ausbleibenden Leistung und reparieren kann man den Bug offensichtlich auch nicht.

Rechtsanwalt Gisevius: „Wem die fehlende Funktion wirklich wichtig ist und wer die Ampelerkennung als Stadt-Vielfahrer sogar als Kaufentscheidung hergenommen hat, der kann sein Auto zurückgeben bei voller Erstattung des Kaufpreises, denn die im Kaufvertrag versprochene Unterstützung bei der Bewältigung von Ampeln und Stoppschildern muss grundsätzlich funktionieren. Tut sie das nicht, dann bleibt dem Hersteller die Möglichkeit, den Fehler zu beheben. Ist das nicht möglich, dann muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Mit einer ähnlichen Problematik hatten sich Tesla-Fahrer schon beim Verzicht auf die bestellten aber nicht gelieferten Rückfahrsensoren. Rechtsanwalt Frederick Gisevius berichtet hier ausführlich.

Rechtsanwalt Gisevius ist Kooperationsanwalt des Portals www.motorschaden.de und nicht nur als www.oeltod-anwalt.de erfahren in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die großen Hersteller.




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