Testament anfechten ⚠️ Was zählt dabei?

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Der letzte Wille wird als Testament bezeichnet. Nicht immer akzeptieren Erben und vor allem Nicht-Bedachte das Testament und fechten es an. Es gibt einige Gründe, warum das in der Praxis möglich sein kann oder das Testament unwirksam ist.

In unserem Beitrag erfahren Sie, wer ein Testament anfechten kann. Darüber hinaus nennen wir die möglichen Gründe und gehen darauf ein, welche Formvorschriften bei der Anfechtung zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Testament kann aus mehreren Gründen unwirksam sein, beispielsweise durch einen Motivirrtum

  • Wenn Sie ein Testament erfolgreich anfechten möchten, müssen Sie spezielle Fristen und die Form beachten

  • Manchmal müssen Sie ein Testament nicht anfechten, da es aufgrund gesetzlicher Regelungen wirksam ist

  • Der Erblasser hat bei einer solventen Selbstanfechtung die Möglichkeit, seinen letzten Willen ebenfalls anzufechten

Wer darf ein Testament überhaupt anfechten?

Alle natürlichen Personen in Deutschland haben das gesetzlich verankerte Recht, ein Testament anzufechten. Allerdings haben naturgemäß lediglich einige Personen ein Interesse am Testament, nämlich Familienmitglieder und nahe Angehörige. In den meisten Fällen fechten Erben ein Testament an, die aus ihrer Sicht zu Unrecht gar nicht oder in zu geringem Umfang bedacht worden sind.

Ein Testament können Sie stets unter der Voraussetzung anfechten, dass der Ernstfall eingetreten ist. Vom Sachverhalt her ist das logisch, muss allerdings dennoch rechtlich erwähnt werden. Sie können also keinen letzten Willen anfechten, bevor der Verfasser nicht verstorben ist. 

Was sind die Gründe für das Anfechten eines Testaments?

Wenn Sie ein Testament anfechten und Gründe dafür vorliegen, sind Ihre Erfolgsaussichten nicht gering. Dennoch sollten Sie wissen, dass Sie als Anfechtender stets in der Beweispflicht sind. Zudem wird selten der letzte Wille komplett angefochten, sondern stattdessen einzelne Verfügungen. Zu den klassischen Gründen für das Anfechten eines Testaments gehören:

  • Erbunwürdigkeit

  • Rechtswidrige Drohung

  • Motivirrtum

  • Inhaltsirrtum

  • Erklärungsirrtum

  • Pflichtteilsberechtigter wurde übergangen

Erbunwürdigkeit

Die Anfechtung eines Testaments auf der Grundlage des § 2339 BGB ist die Erbunwürdigkeit des Begünstigten. Damit ist gemeint, dass der im Testament Bedachte sich eines schweren Vergehens im Hinblick auf den Erblasser schuldig gemacht hat. Typische Beispiele sind:

  • Täuschung

  • Tötung des Erblassers

  • Tötungsversuch

  • Hinderung des Erblassers am Verfassen des Testaments

  • Fälschung eines Testaments

Wer zum Beispiel ein Testament fälscht, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, gilt im Allgemeinen als erbunwürdig. Andere Personen haben dann die Möglichkeit, den letzten Willen anzufechten. 

Rechtswidrige Drohung

Ein zweiter Grund für das Anfechten eines Testaments ist die rechtswidrige Drohung nach § 2078 Abs. 2, 2. Alternative BGB. Ein klassisches Beispiel ist, dass der Begünstigte des Testaments den Erblasser mit körperlicher Gewalt droht, sollte er das Testament nicht in seinem Sinne verfassen. Manchmal akzeptieren Gerichte auch das Androhen psychischer Gewalt als Grund.

Motivirrtum

Der wichtigste Grund, der zum erfolgreichen Anfechten eines Testaments führen kann, ist der sogenannte Motivirrtum. Dieser ist in § 2078 Abs. 2, 1. Alternative BGB genannt. Der Erblasser hat in dem Fall nur deshalb ein Testament in der vorhandenen Form verfasst, weil er gegenüber dem Begünstigten bestimmte Erwartungen hatte.

In einigen Fällen werden diese Erwartungen jedoch nicht erfüllt. Ist der Verfasser des Testaments zum Beispiel davon ausgegangen, dass der Begünstigte ihn zukünftig pflegt? Diese Annahme kann ein Anfechtungsgrund darstellen, sollte die Person der Vorstellung des Erblassers nicht nachgekommen sein. 

Inhaltsirrtum

Ein weiterer Grund für das Anfechten eines Testaments ist in § 2078 Abs. 1 BGB verankert, nämlich der sogenannte Inhaltsirrtum. Damit ist gemeint, dass der Erblasser sich bei der Bedeutung bestimmter Inhalte seines letzten Willens getäuscht hat. 

Nutzt er beispielsweise Rechtsbegriffe, die er anders verstanden hat oder nicht kannte, wäre das ein klassisches Beispiel. Manchmal ist es allerdings schwer zu beweisen, dass der Erblasser die Worte tatsächlich unwissentlich nutzte oder deren Bedeutung anders verstanden hat.

Erklärungsirrtum

Mit einem Erklärungsirrtum ist gemeint, dass der Erblasser einen anderen Willen äußern wollte, als er letztendlich innerhalb des Testaments niedergeschrieben hat. Ein Beispiel ist, dass der Erblasser dem Begünstigten ein Ferienhaus vermacht hat, obwohl dieser eigentlich sein Auto bekommen sollte.

Welche weiteren Gründe existieren?

Die zuvor aufgezählten Gründe sind nicht die einzigen, dass ein letzter Wille nach einer Anfechtung unwirksam werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen allerdings keine Anfechtung nötig ist. Das sind in erster Linie:

  • Sittenwidrige Verfügung

  • Gefälschtes Testament

  • Testierunfähigkeit des Erblassers

  • Formfehler

  • Testament verstößt gegen vorherige Verfügungen

Vergleichsweise häufig gibt es zum Beispiel einen Formfehler. Dieser besteht beispielsweise darin, dass der Erblasser das Testament auf dem Computer verfasst hat und es keine Unterschrift trägt. Manchmal ist der Erblasser auch testierunfähig, weil er zum Beispiel beim Verfassen des Testaments eine geistige Störung hatte.

Unter welchen Voraussetzungen bleibt ein Testament wirksam?

Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Testament trotz Anfechtung wirksam bleibt. Das ist insbesondere unter den folgenden Voraussetzungen der Fall:

  • Erblasser fertig Testaments erst kurz vor seinem Tod an

  • Familienangehöriger wird im Testament nicht bedacht

  • Begünstigter ist ein Erbschleicher

  • Angehöriger hat sich sehr intensiv um Erblasser gekümmert mit dem Hintergedanken, später etwas zu erben

Wie funktioniert die korrekte Anfechtung eines Testaments?

Sollte das formale Anfechten des letzten Willens notwendig sein, muss dies beim Nachlassgericht vorgenommen werden. Es handelt sich dabei für gewöhnlich um das Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers.

Die Anfechtung kann entweder mündlich beim Nachlassgericht oder durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Einen Grund für das Anfechten müssen Sie zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht nennen. Das kann später bei einer Gerichtsverhandlung jedoch notwendig werden.

Formvorschriften bei der Anfechtung beachten

Wenn Sie ein Testament erfolgreich anfechten möchten, müssen Sie einige Formvorschriften beachten. Zunächst sollte die entsprechende Erklärung insbesondere die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Anfechtenden

  • Namen des Erblassers

  • Exakte Bezeichnung des Testaments

  • Grund der Anfechtung

Testament anfechten: Frist beachten

Beim Anfechten eines Testaments müssen Sie bestimmte Fristen beachten. Entscheidend ist die Anfechtungsfrist von einem Jahr. Diese Frist beginnt, wenn Sie den Anfechtungsgrund kennen. Allerdings beginnt die Anfechtungsfrist frühestens mit dem Tod des Erblassers.

Testament anfechten: Wer trägt die Kosten?

Wer die Kosten für das Anfechten des Testaments trägt, hängt davon ab, wie das Gericht letztendlich entscheidet. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, gegenüber wem Sie die Anfechtung vornehmen. Empfänger sind meistens:

  • Nachlassgericht

  • Begünstigter (Vermächtnisnehmer)

  • Prozessgericht

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in aller Regel nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern ebenfalls trägt sie die Kosten für die Anfechtung des Testaments.

Telefonisches Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren

Möchten Sie den letzten Willen eines Erblassers anfechten? Oder sind Sie aus Ihrer Sicht ein berechtigter Erbe, jedoch hat eine andere Person das Testament angefochten? In beiden Fällen finden Sie bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CDR-Legal eine gute Beratung.

Im ersten Schritt vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch, welches für Sie kostenlos ist. Die Kanzlei CDR-Legal kennt sich nicht nur Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aus, sondern ebenfalls im Erbrecht. Auf Ihren Wunsch hin vertritt Sie die Kanzlei bei Erbstreitigkeiten, wozu insbesondere ein angefochtenes Testament zählt.

Foto(s): 27628571 © Jeanette Dietl, https://stock.adobe.com/

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