ThomasLloyd: Kein erfolgreicher Börsengang bis zum 31.12.2024

  • 3 Minuten Lesezeit

ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH bekommt einen angekündigten Börsengang bis zum 31.12.2024 nicht auf die Reihe. Anleger macht Rückzahlungsansprüche geltend.

1) Anlage in Direktbeteiligung 01/2024

Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH bot Anlegern zuletzt im Jahr 2024 eine Direktbeteiligung als stiller Gesellschafter im Wege einer Privatplatzierung an. Die Anlage hatte eine sehr kurze Laufzeit bis zum Jahresende 2024 und sah für die Anlagegesellschaft die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor. Bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und Ausgabe von börsennotierten Aktien sollte eine Umwandlung der jeweils investierten Anlagesumme in einem vorher festgelegten Umtauschverhältnis erfolgen.

So war bei einer Anlage von weniger als 500.000,00 Euro ein Umtauschverhältnis von 115/100 vorgesehen, bei einer Anlage von 500.000,00 Euro und weniger als 750.000,00 ein Umtauschverhältnis von 120/100, bei einer Anlage von 750.000,00 und weniger als 1.000.000,00 Euro ein Umtauschverhältnis von 125/10 und bei einer Anlagesumme von mehr als 1.000.000,00 Euro sogar von 127/100.

2) Kein Börsengang bis zum 31.12.2024

Zu diesem Umtausch kommt es allerdings wohl nicht mehr, da der Zeitraum, in dem dieser Umtausch hätte erfolgen können, bis zum 31.12.2024 festgelegt worden war. Dieser Zeitraum ist mittlerweile abgelaufen, ob dass zuvor ein Börsengang erfolgt ist.

Daher erhielten die betroffenen Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH kurz vor Jahresende 2024 ein Schreiben mit einer Ergänzung der Regelungen zur Wandlungsoption, mit welcher Sie einer Verlängerung der Wandlungsoption für einen unbestimmten Zeitraum zustimmen sollten.

3) Anleger klagt auf Rückzahlung

Ein Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, der durch die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertreten wird, zeigte sich mit diesem Angebot nicht einverstanden. Er bestand auf der Rückzahlung seiner Anlagesumme von 750.000,00 Euro bis zum 10 Bankarbeitstag des Jahres 2025. Dies war der 15.01.2025.

Nach Ablauf dieser Rückzahlungsfrist reichte der Anleger nach Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann eine Klage auf Zahlung von 750.000,00 Euro vor dem Landgericht Osnabrück ein.

Erst vor kurzem hatte Anwalt Tintemann dort zwei Urteile gegen die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH in Bezug auf die Rückzahlung von anderen sog. Direktbeteiligungen vom Typ 04/2018 in Höhe von  178.301,37  Euro und 200.000,00 Euro erstritten.

4) Rechtstipp für Betroffene

Dr. Tintemann rät Betroffenen, die eine Direktbeteiligung an der  ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH abgeschlossen haben, sich dringend anwaltlichen Rat einzuholen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Sache zu beauftragen.

Keinesfalls sollte man der angebotenen Verlängerung der Wandlungsoption bei der Direktbeteiligung 01/2024 zustimmen, ohne sich vorher über die Folgen der Zustimmung rechtlich informiert zu haben.

5) Erfolgreich gegen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice berät seit nunmehr sechs Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe mit Erfolg zu deren Ansprüchen und bei deren gerichtlicher Durchsetzung. Bisher wurden mehr als 1.000 Anlegerinnen und Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung
Foto(s): AdvoAdvice

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