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Tierbestattung: Wenn der beste Freund des Menschen stirbt

  • 4 Minuten Lesezeit
Tierbestattung: Wenn der beste Freund des Menschen stirbt
  • Stirbt der beste Freund des Menschen, gibt es rechtlich viele Möglichkeiten, ihn zu begraben – angefangen vom Tiergrab im Garten über den Tierfriedhof bis hin zur Einäscherung bzw. Seebestattung. 
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das tote Tier als Andenken präparieren zu lassen. 
  • Insbesondere bei der Tierbestattung im eigenen Garten sind einige Regeln zu beachten.

Tierbestattung im Garten

Viele Besitzer beerdigen ihre Haustiere im eigenen Garten. Das ist im Grunde genommen zwar gestattet. Jedoch gibt es bei der Haustierbestattung im eigenen Garten einige Regeln, die zu beachten sind. 

Wann sind Tierbestattungen im Garten genehmigungspflichtig?

Ob man für die Bestattung des toten Haustieres im eigenen Garten eine Genehmigung benötigt, hängt von der Größe des verstorbenen Tieres ab. Für kleine Tiere wie Hamster oder Meerschweinchen braucht man keine Erlaubnis. Bei großen Tieren wie bei Hunden muss man sich dagegen das Grab im eigenen Garten vom zuständigen Veterinäramt genehmigen lassen. Meist erlaubt das Veterinäramt die Hausbestattung im eigenen Garten – außer die Veterinärmediziner stellen fest, dass das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit wie Tuberkulose gestorben ist. 

Wer sein Haustier im eigenen Garten beerdigen möchte, muss aber nicht nur bedenken, „ob“ er hierfür die Erlaubnis des Veterinäramts braucht, sondern auch beim „Wie“ der Beerdigung einiges beachten. Das Grab muss ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt liegen und mindestens einen halben Meter tief sein. Hiermit soll sichergestellt werden, dass das tote Tier nicht von anderen Tieren ausgegraben wird. Der Tierkadaver muss vor der Bestattung in Material gewickelt werden, das leicht verrottet, wie zum Beispiel eine Decke. 

Wann sind Tierbestattungen im Garten verboten?

Es gibt auch Ausnahmen, in denen das Haustiergrab nicht gestattet ist. Neben der fehlenden Genehmigung bei großen Tieren sind das vor allem Fälle, bei denen sich der Garten in einem Wasserschutzgebiet befindet. Da Leichengifte die Gewässer und Böden vergiften können, ist die Hausbestattung in diesen Gebieten meist verboten.  

Wer zur Miete wohnt, sollte außerdem das Mietrecht beachten und seinen Vermieter um Erlaubnis bitten, das verstorbene Haustier im Garten bestatten zu dürfen. 

Tierbeseitigungsanlage

Es besteht außerdem die Möglichkeit, den toten Tierkörper in eine Tierbeseitigungsanlage zu geben. Dort werden die Kadaver von Nutz- und Zootieren bzw. von im Straßenverkehr verendeten Tieren und Schlachtabfällen zu Tiermehl oder -fett weiterverarbeitet. 

Besitzer eines toten Tieres können es entweder selbst in einer Tierbeseitigungsanlage abgeben oder abholen lassen. Tierärzte können ebenso die Kadaver von bei ihnen eingeschläferten Tieren in Tierbeseitigungsanlagen geben, wenn die Besitzer den toten Tierkörper nicht mit nach Hause nehmen möchten. 

Tierbestattung auf dem Tierfriedhof, Einäscherung oder Seebestattung

Für diejenigen, die ihr Haustier nicht im eigenen Garten beerdigen können, es aber auch nicht in eine Tierbeseitigungsanstalt geben möchten, gibt es noch weitere Alternativen.  

Besitzer dürfen ihr verstorbenes Tier nicht einfach im Wald vergraben, können es aber beispielsweise auf einem Tierfriedhof bestatten lassen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Einäscherung dar. Ebenso wie Menschen kann man mittlerweile auch Tiere in einem Krematorium verbrennen und die Asche in eine Urne geben lassen. Im Gegensatz zur menschlichen Einäscherung gibt es aber keine rechtlichen Vorschriften dazu, wo die Urne am Ende ihren Ruheplatz findet. Aus diesem Grund kann die Urne vergraben oder die Asche verstreut werden. 

Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit der Seebestattung für verstorbene Haustiere. Diese müssen zuvor in einem Tierkrematorium eingeäschert worden sein.

Verstorbene Haustiere haben im Müll nichts zu suchen

Für Besitzer mit einer engen emotionalen Beziehung zu ihrem Haustier ist Folgendes undenkbar: die Mülltonne als letzte Ruhestätte. Auch aus rechtlicher Perspektive ist die Mülltonne als Tiergrab nur in wenigen Fällen zulässig. Einzig sehr kleine Tiere, wie Meerschweinchen, Hamster oder Frettchen, dürfen überhaupt über den Müll „entsorgt“ werden. Haustiere wie Hunde und Katzen sind nach dem Gesetz zu groß. 

Aber auch wenn die Entsorgung der toten Tierkörper bei sehr kleinen Tieren im Müll legal ist, ist nicht jede Mülltonne erlaubt. Kleine Tiere dürfen nicht im normalen Hausmüll bzw. in der Restmülltonne, sondern müssen in der Biotonne entsorgt werden.  

Wer einen Hund oder eine Katze über den Müll entsorgt bzw. kleine Tiere in den gewöhnlichen Hausmüll gibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es ist mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen.

Alternative zur Tierbestattung: Tierpräparation

Die Tierpräparation war bis vor einigen Jahren hauptsächlich für Jagdtrophäen da. Heutzutage lassen nicht nur Jäger ihre Beute ausstopfen, sondern immer häufiger werden auch Haustiere nach ihrem Tod als Andenken präpariert. 

Foto(s): ©Pexels/blue bird

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