Trennung/Scheidung – was tun? Heute: Was wird aus dem Vermögen?

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Wenn Ehepartner sich trennen, ändert sich zunächst hinsichtlich des Vermögens nichts: Jeder behält, was er an Vermögen auf seinen Namen besitzt, z. B. Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen usw. Vermögen, das auf Namen beider Ehepartner angelegt ist, steht jedem Ehepartner zur Hälfte zu. 

Erst wenn nach Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag eingereicht wird, ist der Zugewinnausgleich zu regeln, falls die Ehepartner nicht Gütertrennung vereinbart haben. 
Viele Eheleute haben die Vorstellung, dass das vorhandene Vermögen einfach durch zwei geteilt werde. Das ist nicht der Fall. 

Im Zugewinnausgleich wird für jeden Ehepartner gesondert ermittelt, welches Vermögen er am Tag der Heirat hatte und welches Vermögen er am Tag der Zustellung eines Scheidungsantrags hat. Ist das Vermögen am Ende der Ehe höher als bei der Heirat, hat er einen Zugewinn erzielt. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, hat dem anderen Ehepartner einen Ausgleich zu zahlen. 

Dies kann nur eine kurze Beschreibung des Zugewinnausgleichs sein. 

Gern beraten wir Sie über den Ausgleich anhand Ihrer individuellen Verhältnisse.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen im Familienrecht empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Frau Rechtsanwältin Platner-Mühlenbein ist seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen gerne zur Seite.


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