Trunkenheitsfahrt - Drogenfahrt - § 316StGB Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB

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Liebe Leserinnen und Leser, 


oft hört man: "Das Auto ist dem Deutschen heilig"  - an dieser Behauptung ist viel Wahres. 


Man stelle sich vor, man ist beruflich für den Weg zur Arbeit, als Berufuskraftfahrer oder aus sonstigen privaten Gründen darauf angewiesen, eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen.


Was aber nun, wenn man einen ""Fehler" beght, ein Glas zuviel? Medikamente eingenommen oder gar illegale Substanzen konsumiert? 


Der Schock ist ersteinmal sehr groß, doch wenn man umsichtig agiert und entsprechend reagiert, kann man u.U. die Sache noch retten, ggfs. etwas beschönigen. 






1. Ruhe bewahren, grundlegend gilt - keine übereilte Stellungnahme gegenüber der Polizei. Eine Stellungnahme kann grundlegend dann abgegeben werden, wenn der Verteidiger Akteneinsicht genommen hat.

2. einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt bzw. Anwältin aufsuchen - bitte beachten Sie hierbei, dass der/die  Verteidiger/in wirklich hochspezialisiert ist. Dies ist grundlegend kein Garant für ein gutes Ergebnis, man kann im Regelfall allerdings davon ausgehen, dass die aktuelle Rechtsprechung, das grundlegende Know How, die Erfahrung und auch die Verbdinungen zur Staatsanwaltschaft bestehen.

3. Verkehrsrechtsschutz: sofenr keine Vorsatztat, wie z.B. Unfallflucht rechtskräftig festgestellt wird, so ist im Regelfall davonauszugehen, dass etwaige Kosten für ein Verfahren, etwaige Gutachter und auch den Verteidiger von der Rechtschutz übernommen werden.

4. Ziel ist es, die Zeit ohne "Führerschein/fahrerlaubnis" möglichst kurz zu halten, hierzu ist es wichtig über alle etwaigen Eventualitäten im Vorfeld aufzuklären, nicht nur zu warten/hoffen, auf das was kommt. Ein versierter Verteidiger wird Sie vorausschauend beraten, auch im Hinblick auf etwaige verwaltunsgrechtlichen Probleme/Besonderheiten/Voraussetzungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

5 Es ist daher wichtig, einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Verteidiger möglichst früh aufzusuchen  -  Ihr Verteidiger wird Sie ( im Optimalfall) vollumfänglich aufklären, benötigt aber Ihre volle Mitarbeit, um ein entsprechend gutes Ergebnis erzielen zu können. 

 

--> "...wenn ich das gewusste hätte".....ist ärgerlich, lässt sich aber vermeiden

Hätten Sie gewusst, dass der Führerschein(Fahrerlaubnis) auch schon unter 1,1 Promille weg sein kann?

Hätten Sie gewusst, dass man eine entzogene Fahrerlaubnis nicht automatisch wiederbekommt?

Hätten Sie gewusst, dass man Sperrfristen verkürzen kann?


Hätten Sie gewusst, dass man für eine MPU in Vorarbeit gehen muss, um diese zu bestehen?



-->" ...jeder verschwendete Tag, an dem nicht sinnvoll agiert wird, führt u.U. dazu, dass der Führerschein unnötig lange weg ist...."


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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