Überstunden mit Gehalt abgelten – nur selten wirksam möglich
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Pauschale Überstundenabgeltung durch reguläres Gehalt meist unwirksam
In vielen Arbeitsverträgen steht, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Diese Regelung ist jedoch oft nicht zulässig. In diesem Artikel erklären wir, wie eine rechtlich gültige Regelung zur Überstundenvergütung aussehen sollte.
Allgemeine Überstundenpauschale oft ungültig
Oft steht in Verträgen: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Das impliziert, dass Mitarbeiter für Mehrarbeit keinen zusätzlichen Ausgleich erhalten. Diese Regelung ist jedoch meist ungültig, wie das Bundesarbeitsgericht 2010 feststellte (Az.: 5 AZR 517/09).
Bestimmte Anzahl an Überstunden kann inkludiert werden
Überstunden können nur dann ohne zusätzliche Bezahlung inkludiert werden, wenn die Bedingungen dafür im Vertrag klar und verständlich aufgeführt sind. Der Arbeitgeber muss eine konkrete Anzahl von Überstunden angeben, die im Gehalt enthalten sind.
Keine allgemeingültige Regelung für Überstundenabgeltung
Es gibt keine allgemeingültige Regelung, wie viele Überstunden als „mit dem Gehalt abgegolten“ gelten können. Die Gültigkeit einer solchen Klausel im Arbeitsvertrag sollte daher im Einzelfall gerichtlich geprüft werden.
Ausnahmen von der Unwirksamkeit pauschaler Überstundenabgeltung
Für Besserverdiener und bestimmte Berufsgruppen besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich für Überstunden. Besserverdiener sind Personen, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt. 2023 beträgt diese Grenze im Westen Deutschlands 7.300 Euro und im Osten 7.100 Euro pro Monat. Die zweite Ausnahme betrifft Berufsgruppen, die sogenannte „höhere Dienste“ verrichten, zum Beispiel Ärzte oder Architekten.
Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die im Arbeitsvertrag getroffenen Überstundenvereinbarungen zu prüfen und auf ihre Gültigkeit hin zu untersuchen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Handhabung der Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag beraten. Wenn Sie dahingehend Beratungsbedarf haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
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