Überteuerte Handwerkerrechnungen – So schützen Sie ältere Angehörige vor Abzocke
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Immer wieder kommt es vor, dass Senioren von Handwerkern mit völlig überhöhten Rechnungen konfrontiert werden – oft doppelt so hoch wie der übliche Marktdurchschnitt. Falls Ihnen solche Fälle in den Unterlagen Ihrer Eltern oder Verwandten auffallen, sollten Sie schnell handeln. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, gegen Wucherpreise und unrechtmäßige Forderungen vorzugehen.
Wann handelt es sich um Wucher oder Sittenwidrigkeit?
Liegen die geforderten Preise weit über den üblichen Marktpreisen und nutzen die Handwerker eine offensichtliche Schwäche, wie mangelnde Geschäftsfähigkeit oder ein Abhängigkeitsverhältnis, aus, könnten die Rechnungen sittenwidrig (§ 138 BGB) oder wucherisch (§ 291 StGB) sein. Dies kann ein Ansatzpunkt sein, um Rückforderungen geltend zu machen.
Wie können Sie vorgehen?
1. Geschäftsunfähigkeit prüfen
Falls der betroffene Angehörige an einer Demenzerkrankung oder ähnlichem leidet, könnte der Vertrag von Anfang an unwirksam sein. In solchen Fällen können Sie den Vertrag anfechten und Rückzahlungen verlangen.
2. Wucher und Sittenwidrigkeit geltend machen
Wenn die Preise das Doppelte oder mehr des Marktüblichen betragen, sollten Sie die Rechnung unter Berufung auf Wucher oder Sittenwidrigkeit anfechten. Dafür ist oft eine fachliche Bewertung der Rechnung notwendig, um nachzuweisen, dass die Preise unzulässig überhöht sind.
3. Rückzahlung fordern
Setzen Sie die Handwerker schriftlich zur Rückzahlung der überhöhten Beträge auf. Bleibt dies erfolglos, kann ein Anwalt den nächsten Schritt einleiten.
Rechtsschutz nutzen – ohne Kostenrisiko
Viele ältere Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung, die in solchen Fällen oft die Anwaltskosten übernimmt. Unsere Kanzlei bietet an, eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu stellen. So können wir prüfen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt, bevor Ihnen zusätzliche Ausgaben entstehen.
Handeln Sie jetzt! Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Wenn Sie überteuerte Handwerkerrechnungen entdeckt haben, sollten Sie nicht zögern. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ansprüche zu prüfen, Rückforderungen durchzusetzen und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten.
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