Umfangreicher Stellenabbau bei Zugbauer Alstom geplant – bis zu 1.300 Arbeitsplätze betroffen
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Dass ein umfangreicher Stellenabbau bei dem Zugbauer Alstom geplant ist, ist nicht neu. Bereits Ende letzten Jahres hatte das Unternehmen über die Pläne informiert, die für bis zu 1.300 Mitarbeiter das Ende ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten können. Dabei legt das Unternehmen Wert darauf, dass der Stellenabbau möglichst sozialverträglich abläuft. Bis Ende des Jahres hat man sich und den Sozialpartnern Zeit gegeben, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Nach Medienberichten könnten allein am Standort Görlitz 450 von den dort aktuell vorhandenen rund 850 Arbeitsplätzen entfallen. Am Standort Bautzen ist eine Reduktion um 200 Stellen auf rund 1.000 geplant, in Hennigsdorf stehen 400 Stellen auf der Kippe.
IG Metall fordert Zukunftskonzept
Für die jeweiligen Betroffenen sowie die Regionen bedeutet dies ein erheblicher Einschnitt. Die Gewerkschaft IG Metall fordert dementsprechend ein Zukunftskonzept von Alstom, das eine nachhaltige Perspektive für die sächsischen Standorte schafft.
Der Zugbauer Alstom hatte im vergangenen Jahr die Zugsparte von Bombardier übernommen. Im Nachgang wurde bekannt, dass vor allem am Standort Görlitz Fertigungskapazitäten bestehen, die nicht weiter gebraucht werden. Auch sei in der Vergangenheit zu wenig auf Marktveränderungen reagiert worden, was nun nachgeholt werden müsse.
Parallel will das Unternehmen bis zu 700 neue Stellen in zukunftsfähigen Bereichen wie Software und Digitalisierung schaffen. Die Nachricht dürfte für die vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmenden jedoch eher wenig Begeisterung auslösen. Ob am Ende wirklich so viele Arbeitsplätze abgebaut werden wie nun diskutiert wird, muss sich zeigen. Immerhin wird das vorhandene Know-how als wertvoll erachtet.
Art des Stellenabbaus bislang unklar
Wie genau der Stellenabbau erfolgen soll, ist bislang nicht geklärt. Mit Blick auf die Aussagen des Deutschlandchefs Müslüm Yakisan ist davon auszugehen, dass ein möglichst sozialverträglicher Stellenabbau erfolgt. Dabei könnte auch die Einrichtung einer Transfergesellschaft für die betroffenen MitarbeiterInnen eine Rolle spielen. Trotz der grundsätzlich positiven Wirkung einer Transfergesellschaft, gibt es auch einige erhebliche Nachteile zu berücksichtigen.
Achtung bei Aufhebungsvertrag
Wenn Sie von dem Stellenabbau betroffen sind und im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, unterschreiben Sie diesen nicht sofort. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann erhebliche finanzielle und sozialrechtliche Folgen für Sie haben. Eine auf den ersten Blick attraktiv erscheinendes Abfindungsangebot kann sich im Nachhinein für Sie als negativ herausstellen.
Üblicherweise herrscht die Meinung vor, dass eine anwaltliche Beratung teuer ist und die Abfindung aufzehrt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wir geben Ihnen im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Erstgesprächs gerne auch eine Kostenübersicht.
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