Umzug ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils - habe ich ein Recht auf Umzug mit meinem Kind?

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Ein Umzug ist eine bedeutende Entscheidung, insbesondere wenn Sie ein Kind haben. Für Kinder stellt ein Umzug regelmäßig eine große Veränderung im Leben dar. Im Zuge einer Trennung kommt häufig die Frage auf, ob Sie das Recht haben, mit Ihrem Kind umzuziehen, und welche rechtlichen Aspekte Sie dabei berücksichtigen müssen.

 Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Sorge- und Umgangsrecht

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, können Sie in der Regel allein über den Wohnortwechsel entscheiden. 
Wenn jedoch das gemeinsame Sorgerecht besteht, müssen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils einholen. 
Auch wenn das Umgangsrecht losgelöst vom Sorgerecht zu betrachten ist, wird das Umgangsrecht durch den Umzug des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind regelmäßig erschwert. Oftmals entstehen durch den Umzug weitere Fahrtstrecken des umgangsberechtigten Elternteils und es können keine Umgänge unter der Woche mehr stattfinden. Hierdurch entstehen oft Konflikte, die über den Umstand des eigentlichen Umzugs deutlich hinausgehen.

2. Kommunikation mit dem anderen Elternteil

Es ist nicht nur ratsam, sondern auch notwendig, den anderen mitsorgeberechtigten Elternteil über Ihre Umzugspläne frühzeitig zu informieren. So können Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Halten Sie ihn über den Grund des Umzugs, den neuen Wohnort und andere relevante Informationen auf dem Laufenden. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Chancen auf eine Einigung zu erhöhen.

3. Ankündigung und Vorkehrungen:

Geben Sie dem anderen Elternteil ausreichend Zeit, um den geplanten Umzug zu verstehen und akzeptieren und eventuelle Anpassungen im Umgangsrecht vorzunehmen. Es ist wichtig, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu erhalten, beispielsweise durch ausgeweitete Umgangskontakte oder feste Telefonzeiten mit Videotelefonie.

Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann das Gericht eine Entscheidung treffen, die dem Kindeswohl am besten entspricht. 

4. Maßstab: immer das Kindeswohl

Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich sollte immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Wenn Sie den Wohnort wechseln möchten, sollten Sie darlegen können, wie sich der Umzug positiv auf das Kind auswirkt. Faktoren wie Bildungsmöglichkeiten, familiäre Unterstützung, enge Bindung zu weiteren Familienmitgliedern, Lebensqualität, soziale Anbindung, ein stabiles soziales Umfeld und andere relevante Aspekte könnten berücksichtigt werden. 

5. Gerichtliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis oder gerichtliche Ersetzung der Zustimmung:

In einigen Fällen kann es ausreichend sein, die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Anmeldung des Kindes mit Hauptwohnsitz an der neuen Adresse einzuholen oder die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteil hierfür zu ersetzen. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmt und eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht angemessen erscheint. 

6. Bestimmungen im Sorgerechtsbeschluss oder in Sorgerechtsvereinbarung 

Sollte bereits ein gerichtlicher Beschluss über das Sorgerecht oder eine Sorgerechtsvereinbarung vorliegen, überprüfen Sie diese auf spezifische Klauseln oder Bestimmungen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln oder den Umzug mit dem Kind einschränken oder Genehmigungen erfordern.

7. Fazit

Plant man einen Umzug mit dem gemeinsamen Kind, ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, um Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

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Foto(s): RAin Eva Kopf / ©Adobe Stock/gpointstudio

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