Unbequeme Meinungsäußerung: Vorladung wegen Volksverhetzung?
- 4 Minuten Lesezeit

Volksverhetzung ist in Deutschland gemäß § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und umfasst Handlungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dazu gehört insbesondere das Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung, das öffentliche Verbreiten von verhetzenden Inhalten sowie die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts.
In den letzten Jahren hat sich die Strafverfolgung von Volksverhetzung deutlich verschärft, insbesondere durch die verstärkte Überwachung sozialer Medien und digitale Ermittlungsmaßnahmen. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass selbst unbedachte Äußerungen in Chats oder sozialen Netzwerken strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Nachfolgend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Fälle sowie die möglichen Strafen für Volksverhetzung erläutert.
Was genau ist Volksverhetzung?
Volksverhetzung umfasst verschiedene Tatbestände, die darauf abzielen, den gesellschaftlichen Frieden zu schützen. Dabei sind insbesondere folgende Handlungen strafbar:
Aufstacheln zum Hass gegen eine nationale, religiöse oder ethnische Gruppe
Wer gezielt Feindseligkeit gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen schürt, kann sich strafbar machen. Dies kann durch Reden, Schriften oder Veröffentlichungen geschehen.Aufforderung zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen
Das öffentliche Aufrufen zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen ist besonders strafverschärfend.Beschimpfen, Verächtlichmachen oder Verleumden von Teilen der Bevölkerung
Wer bestimmte Gruppen durch öffentliche Äußerungen diffamiert oder sie bewusst in ein negatives Licht rückt, kann bestraft werden.Leugnen oder Verharmlosen des Holocausts
In Deutschland ist die Holocaustleugnung explizit strafbar. Auch die Verharmlosung der NS-Zeit fällt unter den Tatbestand der Volksverhetzung.Verbreitung verhetzender Inhalte in sozialen Medien oder Chats
Die Weitergabe von volksverhetzenden Nachrichten, selbst in privaten Gruppen, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Strafmaß für Volksverhetzung
Die Strafe für Volksverhetzung hängt von der Schwere der Tat ab. Das Strafgesetzbuch sieht folgende Sanktionen vor:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei allgemeiner Volksverhetzung.
- Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn die Tat besonders schwer wiegt, etwa wenn sie mit Gewaltandrohung einhergeht.
- Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Verharmlosung oder Leugnung des Holocausts.
In vielen Fällen führt eine Verurteilung auch zu weiteren Konsequenzen, wie einem Eintrag im Führungszeugnis, der Einschränkung beruflicher Perspektiven oder Problemen mit Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger.
Aktuelle Fälle von Volksverhetzung
1. Nazi-Parolen im Regionalzug
Ein 18-jähriger Mann spielte laut Musik mit rechtsextremen Inhalten und rief mehrfach ausländerfeindliche Parolen in einem Zug von Münster nach Rheine. Eine Zeugin filmte den Vorfall und erstattete Anzeige. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
2. Antisemitische Posts auf Social Media
Ein 33-jähriger Mann aus Bayern soll über mehrere Monate hinweg antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken veröffentlicht haben. In seinen Beiträgen wurden der Nationalsozialismus verherrlicht und Verschwörungstheorien verbreitet. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung und beschlagnahmte elektronische Geräte.
3. Pegida-Chef wegen Volksverhetzung verurteilt
Lutz Bachmann, der Gründer der Pegida-Bewegung, wurde zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte in sozialen Netzwerken verhetzende Inhalte gegen Flüchtlinge verbreitet und ein Foto mit SS-Symbolen gepostet.
4. Angriff mit Axt und Hassplakate
In Hanau wurde ein 33-jähriger Mann verhaftet, nachdem er seinen Mitbewohner mit einer Axt bedrohte. Zudem hatte er in der Wohnung Plakate mit volksverhetzenden Botschaften aufgehängt. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.
5. Durchsuchungen in Berlin bei antiisraelischen Aktivisten
Die Berliner Polizei durchsuchte die Wohnungen von fünf Personen, die im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt Hassbotschaften verbreitet haben sollen. Ihnen wird unter anderem Volksverhetzung, Landfriedensbruch und versuchte Körperverletzung vorgeworfen.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einer Volksverhetzung beschuldigt werden?
Ein Vorwurf wegen Volksverhetzung kann gravierende Folgen haben. Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie sich an folgende Grundregeln halten:
Machen Sie keine Aussage bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Eine unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.Sichern Sie Beweismaterial, das Ihre Unschuld belegen kann
Falls der Vorwurf unbegründet ist, sollten Sie Screenshots oder Chatverläufe sichern, um Ihre Position zu untermauern.Löschen Sie keine Nachrichten oder Posts nachträglich
Das nachträgliche Löschen von Nachrichten kann als Verdunkelungstatbestand gewertet werden.Holen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand
Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Fachanwaltliche Unterstützung
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert sind, sollten Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, bietet Ihnen eine umfassende Beratung und engagierte Verteidigung.
Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist Dr. Maik Bunzel bundesweit tätig. Er hilft Ihnen, die Ermittlungen einzuschätzen, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihre Rechte zu schützen.
Sie können sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch mit Dr. Maik Bunzel ist für Sie kostenlos.
Kontakt:0151 21 778 788
Fazit
Volksverhetzung ist ein ernstes Delikt mit weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen. Die zunehmende Verbreitung solcher Inhalte in sozialen Medien führt dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden immer strikter vorgehen. Bereits ein unüberlegter Kommentar oder das Teilen eines Beitrags kann zu Ermittlungen führen.
Wer sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sieht, sollte keinesfalls auf eigene Faust handeln, sondern sofort rechtlichen Beistand suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann klären, ob die Anschuldigungen haltbar sind, und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln.
Artikel teilen: