Unfall: Wann gibt es Schmerzensgeld?
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Wer nach einem Unfall Schmerzensgeld verlangt, muss beweisen, dass dieser für die Verletzung ursächlich war. Das ist nicht mit einer Arztdiagnose möglich, die sich auf Angaben des Verletzten stützt.
Ein Unfall ist schnell passiert. Dafür dauert die Schadensregulierung häufig umso länger. Hat sich der Unfallgeschädigte auch noch verletzt, stehen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch Schmerzensgeldforderungen im Raum. Doch wie kann man nachweisen, dass man zum Beispiel die Rücken- oder Nackenschmerzen erst seit dem Unfall und nicht schon vorher hatte?
Unfall ursächlich für Verletzung?
Nach einem Verkehrsunfall wurde bei einer Frau eine Halswirbelsäulenverletzung festgestellt. Der Arzt stellte die Diagnose jedoch nur aufgrund von Angaben der Geschädigten, ohne weitere Untersuchungen durchzuführen. Diesen Arztbericht legte die Frau kurze Zeit später ihrem Unfallgegner vor und verlangte unter anderem Schmerzensgeld. Der wiederum bestritt, dass die Frau beim Unfall verletzt worden sei. Nun zog die Geschädigte vor Gericht.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landgericht (LG) Hamburg wies sämtliche Ansprüche der Frau zurück. Schmerzensgeld darf nämlich nur verlangen, wer nachweisen kann, dass die Verletzungen alleine durch den Unfall verursacht worden sind. Zwar genügt als Nachweis grundsätzlich ein ärztliches Attest. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arzt seine Diagnose aufgrund einer eigenen Untersuchung gestellt hat. Verlässt er sich allerdings nur auf die Angaben der geschädigten Person, kann der Arzt gar nicht erkennen, ob der Unfall ursächlich für die Verletzungen war bzw. sich der Patient tatsächlich verletzt hat. Doch auch wenn die Frau nach dem Unfall wirklich Schmerzen gehabt haben soll, so kann deren Ursache nicht automatisch im Unfall gesehen werden.
(LG Hamburg, Urteil v. 08.06.2012, Az.: 306 O 504/10)
(VOI)
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