Unfallregulierung im Verkehrsrecht - Ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall
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Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ein unerfreuliches Ereignis, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss sich oft mit komplexen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die richtige Abwicklung des Verkehrsunfalls sowie die professionelle Unterstützung durch einen Experten sind entscheidend, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und alle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Welche Ansprüche können nach einem Unfall geltend gemacht werden?
Zu den wichtigsten Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehsrunfall zählen:
- Reparaturkosten/Wiederbeschaffungsaufwand: Die Kosten für die Behebung des Fahrzeugschadens ist die zentrale Schadensposition. Hier kann zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung gewählt werden, je nachdem, ob eine tatsächliche Reparatur durchgeführt wird oder nicht. Hat das Fahrzeug einen (wirtschaftlichen) Totalschaden erlitten, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
- Wertminderung: Selbst nach einer fachgerechten Reparatur bleibt oft ein merkantiler Minderwert bestehen, besonders bei neueren Fahrzeugen. Dieser Wertverlust wird im Gutachten berücksichtigt und kann bei der Versicherung geltend gemacht werden.
- Nutzungsaufallentschädigung: Wenn das Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung steht und kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, steht dem Geschädigten eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.
- Mietwagenkosten: Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung kann der Geschädigte die Kosten für einen Mietwagen verlangen, um während der Reparatur mobil zu bleiben.
- Gutachterkosten: Die Kosten für ein Schadengutachten werden in der Regel von der Versicherung übernommen, da das Gutachten die Schadenhöhe und etwaige Wertminderungen dokumentiert.
- Abschlepp- und Bergungskosten: Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, fallen zusätzliche Kosten für das Abschleppen und eventuelle Bergungskosten an, die ebenfalls erstatungsfähig sind.
- Auslagen und Fahrtkosten: Dazu zählen Porto- oder Fahrtkosten zu Werkstätten und Termine, die im Zusammenhang mit der Schadensregulierung entstehen.
- Anwaltskosten: DIe Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss in der Regel die Anwaltskosten der geschädigten Partei übernehmen, wenn diese erforderlich sind.
Welche Pflichten habe ich als Unfallgeschädigter?
Als Geschädigter eines Verkehsrunfalls hat man zwar Anspruch auf Schadensersatz, allerdings auch bestimmte Pflichten, um den Schadensfall ordnungsgemäß abzuwickeln. Werden dies Pflichten nicht erfüllt, kann dies zu einer Kürzung oder im Extremfall zur Verweigerung der Entschädigung durch die Versicherung führen. Die wichtigsten Pflichten sind:
- Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte darf keine überhöhten oder vermeidbaren Ausgaben verursachen. Dazu gehört beispielsweise die Wahl einer Werkstatt mit angemessenen Preisen oder die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahgrzeugs.
- Anzeige- und Aufklärungspflicht: Falls der Geschädigte selbst eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch nimmt, gelten oft spezifische Pflichten gemäß den Versicherungsbedingungen. Dazu kann die fristgerechte Meldung des Schadens gehören sowie die Pflicht, den Anweisungen des Versicherers Folge zu leisten.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die komplexen Regelungen bei der Schadenregulierung und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend zu machen. Zudem schützt er Sie vor dem Risiko, dass die gegenerische Versicherung Ansprüche herunterstuft oder nicht anerkennt.
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