Unfallwagen als unfallfrei verkauft – Betrug im Autohaus
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Am 15. April 2024 entschied das Amtsgericht Essen in einem Fall von Betrug beim Autokauf (Az.: 70 Ds-55 Js 779/23-280/23). Ein junger Autohändler musste sich vor Gericht verantworten, weil er einen Kunden über den Zustand eines Fahrzeugs getäuscht hatte. Das Urteil ist interessant, weil es zeigt, wie leicht man beim Autokauf betrogen werden kann und wie die Justiz in solchen Fällen agiert. Dieser Blogartikel der Kanzlei am Südstern befasst sich mit dem Hintergrund des Falls aus dem Strafrecht und der Entscheidung des Gerichtes.
Hintergrund des Autokauf-Betrugsfalls
Herr I., der Geschädigte, suchte am 22. April 2023 ein Autohaus auf, um ein im Internet inseriertes Fahrzeug zu besichtigen. Vor Ort wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass das gewünschte Fahrzeug bereits verkauft sei. Stattdessen wurde ihm von Herrn K., einem 20-jährigen Autoverkäufer, ein anderer Wagen, ein Opel Vectra B Caravan, angeboten. K. war erst seit wenigen Wochen selbstständig im Autohandel tätig, hatte jedoch schon zuvor Fahrzeuge verkauft.
Der Verkäufer bemühte sich, das Vertrauen von Herrn I. zu gewinnen, indem er ihm sagte, er solle niemals bei Privatleuten kaufen, da diese ihn nur „abziehen“ wollten. Diese Aussage und ein Verkaufsschild, das eine zwölfmonatige Händlergarantie versprach, trugen dazu bei, dass Herr I. den Wagen kaufen wollte. Eine Probefahrt wurde ihm jedoch angeblich deswegen verweigert, weil das Auto zugeparkt war. Beide Parteien einigten sich auf einen Kaufpreis von 16.900 Euro. Herr I. leistete eine Anzahlung von 1.400 Euro und sollte den restlichen Betrag bei der Abholung zahlen.
Eine Woche später, am 29. April 2023, wollte Herr I. das Fahrzeug abholen und eine Probefahrt machen. Der Wagen wurde ihm mit laufendem Motor präsentiert, und die Probefahrt fiel kurz aus, weil der Tank fast leer war. Dabei bemerkte Herr I. schon erste Probleme mit der Motortemperatur. Als er einen schriftlichen Vertrag verlangte, wurde er zunächst abgewiesen, bis schließlich Herr K. hinzukam und ihm ein Vertragsformular vorlegte, bei dem die Kopfzeile verdeckt war. Nach der Unterschrift stellte Herr I. fest, dass der Vertrag mit Herrn K. als Privatperson und nicht mit dem Autohaus abgeschlossen war.
Herr I. wollte daraufhin vom Kauf zurücktreten, wurde aber nur teilweise entschädigt. Schließlich übergab ihm K. eine gefälschte Händlergarantie, die jedoch wertlos war. Bereits auf der Rückfahrt traten erhebliche Mängel am Fahrzeug auf, darunter eine defekte Zylinderkopfdichtung. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.727,59 Euro. Als Herr I. versuchte, die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, lehnte die Garantiegesellschaft dies mit der Begründung ab, dass das Fahrzeug privat erworben wurde.
Aufgrund der Mängel lag der tatsächliche Wert des Fahrzeugs nur bei 13.900 Euro, wodurch I. einen finanziellen Verlust von 3.000 Euro erlitt.
Enttäuscht und wütend wandte sich I. an die Staatsanwaltschaft, die daraufhin Anklage wegen Betrugs gegen den Verkäufer erhob.
Gerichtsurteil im Autokauf-Betrugsfall
Das Amtsgericht Essen befand den Angeklagten des Betrugs für schuldig. Der Tatbestand des Betrugs ist gemäß § 263 Abs. 1 StGB erfüllt, wenn jemand das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen.
Das Gericht stellte fest, dass K. den Käufer I. bewusst über den Zustand des Fahrzeugs getäuscht hatte, um ihn zum Kauf zu bewegen. Diese Täuschung führte direkt zu dem finanziellen Schaden von 3.000 Euro.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht sowohl die Schwere des verursachten Schadens als auch mildernde Umstände. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Zudem nahm das Gericht an, dass der Angeklagte möglicherweise aufgrund seiner Unerfahrenheit und seines jungen Alters nicht vollständig die Tragweite seines Handelns erfasst hatte. Trotzdem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, die Gutgläubigkeit des Käufers schamlos ausgenutzt zu haben.
Das Gericht verurteilte K. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt also 1.800 Euro.
Das Urteil zeigt, dass Betrug beim Autokauf von den Gerichten ernst genommen wird. Wurden Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens getäuscht, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Anliegen oder Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Quelle der Entscheidung: Entscheidung des Amtsgerichts Essen vom 15. April 2024, oder: Direktlink zur Entscheidung des Gerichtes.
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