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Update: Hausdurchsuchung wegen AlphaCam von Vero Software GmbH!

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Uns liegen inzwischen mehrere Abmahnungen der Firma Vero Software GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei GKS vor. Beanstandet werden Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung einer rechtswidrig installierten Softwareversion des Programmes AlphaCam. Deshalb fordern Rechtsanwälte von GKS neben der Geltendmachung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Hausdurchsuchung wegen AlphaCam!

Darüber hinaus laufen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen illegale Nutzer der Software AlphaCam. Solche Ermittlungsverfahren werden meist von den Rechteinhabern bzw. deren Rechtsanwälten per Strafanzeige ausgelöst. Sie versprechen sich davon, an die Namen und Anschriften der Täter zu gelangen, um sie abmahnen zu können. Bis dahin haben die Rechteinhaber meist nur IP-Adressen der betroffenen Internetanschlüsse, an denen Computer mit der illegal vervielfältigten Software AlphaCam genutzt werden. In mindestens einem Fall erfolgte deshalb sogar eine Hausdurchsuchung! Das Pech des unbedarften Nutzers von AlphaCam: Er wohnt neben einer Schreinerei. Die Beamten unterstellten ihm einfach, AlphaCam beruflich genutzt zu haben, was sich als falsch herausstellte. Nun bekam er auch noch eine Abmahnung von GKS Rechtsanwälte.

Der Vorwurf

Unseren Mandanten werden Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung des CAD-Computerprogrammes mit dem Arbeitstitel AlphaCam vorgeworfen. Da die Nutzung des Programms sich zumeist in der Installation als Privatperson und der Löschung ohne Nutzung erschöpft, ist jedenfalls der Vorwurf einer gewerblichen Nutzung unbegründet. Im Zusammenhang mit beruflichen Aktivitäten können aber ganz erhebliche Schadensersatz- und sonstige Ansprüche ausgelöst werden.

Die Forderung

Mit der Abmahnung werden von der Vero Software GmbH Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht. Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Außerdem enthält die Abmahnung ein Vergleichsangebot über 20.000 Euro Pauschalzahlung.

Hausdurchsuchung als Folge

Wie bereits oben berichtet, wurde uns von einem Mandanten von einer Hausdurchsuchung berichtet. Die Kripo durchsuchte mit Durchsuchungsbeschluss in der Hoffnung, Anhaltspunkte für die rechtswidrige und vor allem kommerzielle Nutzung zu finden. Ein besonderes Risiko sind illegale Nutzer ausgesetzt zu sein, die über einen gewerblichen Internetanschluss das Programm starten oder auch nur neben Handwerksbetrieben wohnen (siehe oben).

Abmahnung unwirksam? 

In unserem letzten Artikel über die Abmahnungen der GKS Rechtsanwälte für die Vero Software GmbH haben wir bereits unsere Einschätzung bezüglich der uns vorliegenden Abmahnungen mitgeteilt. Diese sind nach § 97a Abs. 2 UrhG wegen des Verlangens einer Unterlassung, die ganz erheblich über den eigentlichen Tatvorwurf hinausgeht, zwingend unwirksam. Darüber hinaus liegen unseres Erachtens noch weitere ganz erhebliche Fehler in der Abmahnung vor.

Was tun bei Abmahnung? 

Wenn auch Sie eine Abmahnung z. B. wegen der Nutzung von Alpha Cam erhalten haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass diese unwirksam ist. Wir überprüfen das gerne für Sie. Wir können jedoch nicht garantieren, dass jede Abmahnung durch die Vero Software GmbH durch die GKS Rechtsanwälte unwirksam ist.

Fachanwalt beauftragen!

Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht möglicherweise sehr weit gehender Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen jede Abmahnung ernst zu nehmen und zunächst fachanwaltlich prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Lars Rieck ist als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Experte für urheberrechtliche Abmahnungen. Generell gilt: Nicht jede Abmahnung ist automatisch unwirksam. Es bedarf aber wegen der Gefahr einer sehr langfristigen Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen immer einer individuellen Überprüfung.

Was tun bei Hausdurchsuchungen? 

  • Ruhe bewahren! Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf!
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss & -protokoll aushändigen und widersprechen Sie den Maßnahmen, ohne sie jedoch zu behindern!
  • Benachrichtigen Sie Zeugen und den Anwalt Ihres Vertrauens!
  • Widersprechen Sie der Beschlagnahme von Speichermedien, Unterlagen & Geräten, behindern Sie die Maßnahmen aber nicht. Eventuell dürfen Sie sogar Kopien anfertigen, wenn Sie freundlich fragen!
  • Seien Sie kooperativ und freundlich. Das beschleunigt die unangenehme Durchsuchung & verhindert Sachschäden!

Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese gerne z.B. per E-Mail oder Fax zukommen und/oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren erfolgreich zufriedene Mandanten im Urheberrecht und nimmt gerne mit dieser Erfahrung eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und anfallenden Kosten für Sie vor.

Gleich anrufen oder mailen!

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