Update zum VW-Abgas-Skandal - Achtung Verjährung!

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuelles zu den Ansprüchen der Käufer eines manipulierten Autos

In unserem letzten Artikel haben wir zu den Ansprüchen der Käufer, Kunden und Verbraucher sowohl gegen den Verkäufer als auch gegenüber dem Hersteller Volkswagen (VW) aus den Abgasmanipulationen Stellung genommen.

Ebenso wie die Käufer sind unsere Anwälte zunächst davon ausgegangen, dass der Autobauer sich der Sache kurzfristig annehmen und Lösungen anbieten wird.

Dies ist jedoch nicht der Fall!

Bisher keine freiwillige Regulierung von Volkswagen

Zwar verspricht Volkswagen im Rahmen der Schadensbegrenzung immer wieder, die Sache vollständig aufzuklären und sich außerdem um seine Kunden zu kümmern. Dies hieße aber, dass eine Rückrufaktion und/oder Vorschläge zur Nachbesserung (Reparatur) gemacht werden.

Tatsächlich ist bislang wenig bis gar nichts passiert. Weder wurden relevante Nachbesserungsmaßnahmen von Volkswagen vorgenommen, noch kam es zu Entschädigungszahlungen.

Kraftfahrbundesamt schaltet sich in den Abgas-Skandal ein

Darüber hinaus hat das Kraftfahrtbundesamt nunmehr eine Frist bis zum heutigen 07. Oktober 2015 gesetzt. Bis dahin soll sich der Konzern dazu erklären, wie die massiven Probleme an den betroffenen Fahrzeugen gelöst werden sollen. Wenn Volkswagen diese Frist verstreichen lässt, droht den betroffenen Fahrzeugen der Entzug der Zulassung. Dann dürfen die Käufer ihre Autos nicht mehr fahren!

Umrüstung für Januar 2016 angekündigt - Verjährung droht in vielen Fällen!

Erst unter diesem Druck hat die Führung des Autokonzerns angekündigt, ab Januar 2016 mit der Umrüstung der betroffenen Diesel-Motoren zu beginnen. 

Dabei ist die Nachrüstung an sich nicht teuer und im Einzelfall auch nicht aufwändig.

Was für den Autobauer teuer werden kann, ist der Umstand, dass bei Nachrüstung bzw. Einstellung der „richtigen“ Abgaswerte sich sowohl der Verbrauch erhöhen als auch die Leistung sich vermindern wird.

Dies zumindest sind die jetzigen Prognosen.

Auf gut deutsch würde ein Problem behoben und für den VW-Konzern stellen sich dann neuen Probleme: Die Fahrzeuge haben dann andere Werte als ursprünglich vereinbart.

Sowohl bei dem nicht nachgebesserten Fahrzeug mit den manipulierten Werten, also auch bei dem nachgebesserten Fahrzeug geht es also darum, dass für ein Auto Geld gezahlt wurde, obwohl es die versprochenen Leistungen gar nicht aufweist!

Darüber hinaus wird sich – nach jetziger Einschätzung – bei vielen Fahrzeugen auch der Wiederverkaufswert absenken.

Verjährung Ihrer Ansprüche droht - Ihr Anwalt hilft!

Käufer von betroffenen Autos haben Ansprüche sowohl gegenüber VW als auch gegenüber dem Verkäufer.

Die Ansprüche gegenüber VW verjähren frühestens in drei Jahren ab Kenntnis. Hier ist also zunächst keine Eile geboten.

Anders verhält sich dies aber mit den Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer. Hier beträgt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelansprüche zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung des Fahrzeugs. Da VW keine Sofortmaßnahmen eingeleitet hat, muss nunmehr darauf geachtet werden, dass die kurze Verjährungsfrist gegenüber dem Verkäufer eingehalten wird!

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Wenn VW also nun ankündigt, ab Januar 2016 eine Lösung anzubieten, so ist mit jedem Tag, der bis dahin vergeht, auch wieder ein Käufer über die Verjährung mit seinen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen!

Wir empfehlen dringend zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. VW hat dazu unter info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car eine Internetseite eingerichtet.

Ist Ihr Audi, Skoda, VW oder Seat betroffen?

Dann sollten Sie kurzfristig die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dabei kommt je nach Fahrzeug und Alter des Fahrzeugs Minderung, Schadensersatz und / oder Rückabwicklung in Betracht.

Je nach Wunsch kann das Fahrzeug behalten und der Minderwert geltend gemacht werden.

Sie können allerdings auch der Rücktritt / Rückabwicklung verlangen, vorausgesetzt die Abgaswerte weichen ganz erheblich ab bzw. nach Nachrüstung weichen Verbrauch und Leistung erheblich von den zugesagten Werten ab.

Rechtsschutzversicherung und Abgasskandal

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung auch im Bereich des Verkehrsrechtsschutz haben, ist in den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen auch die Übernahme von Sachverständigenkosten bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Kfz mitversichert. Sie können sich dann in diesen Fällen ohne weiteres Kostenrisiko von uns vertreten lassen. Lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung / einen Selbstbehalt müssten Sie selbst tragen.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen im Abgasskandal weiter!



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