Urheberrechtsverletzung in den sozialen Medien
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Aktuell erhalten wir Anfragen aufgrund von Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwälte ksp. Diese vertreten die dpa Picture Allianz GmbH aus Frankfurt. Den Empfängern wird vorgeworfen, ein Foto, an dem die Anspruchsteller die Exklusivrechte haben, in Social Media dauerhaft verwendet zu haben.
Die Anspruchsteller berechnen die Schadensersatzforderung auf Basis der Lizenzanalogie unter Hinweis auf die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM). Konkret wird von den Empfängern des Schreibens die Zahlung in Höhe von 2.000 €, Dokumentationskosten von 85 €, Verzugszinsen in Höhe von 1.461 € und Rechtsanwaltskosten von 215,80 € nebst Pauschale von 20 € gefordert. Laut Aufstellung soll für die Verwendung eines Fotos der Betrag von 3.781,98 € fristgerecht auf das Kanzleikonto überwiesen werden.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Das Schreiben sollten Sie jedoch nicht ignorieren. Die Gegenseite ist uns aus urheberrechtlichen Prozessen bereits bekannt.
Wir empfehlen die konkrete Forderung anwaltlich zu überprüfen. Die Forderung kann aus verschiedenen Gründen nach Grund und/oder Höhe unberechtigt sein. Es gilt zum einen zu prüfen inwiefern der Vorwurf der Fotoverwendung in tatsächlicher Hinsicht zutrifft. Des Weiteren kann der Anspruchssteller grundsätzlich nur Schadensersatz fordern, wenn er Urheber bzw. Lichtbildner des Fotos ist oder ihm die Nutzungsrechte an dem Foto zustehen. Zudem erlauben nicht alle Gerichte die Berechnung des Lizenzschadens auf der Basis der MFM- Honorartabelle.
Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht ist unsere Kanzlei im Bereich des Fotorechts spezialisiert. Senden Sie uns einfach die Zahlungsaufforderung per E-Mail an hanschen@dr-schenk.net oder kanzlei@dr-schenk.net rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780.
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