Verkehrsunfall - Was tun wenn's gekracht hat?
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Hier einige Tipps, wie Sie nach einem Verkehrsunfall am besten Ihre Rechte durchsetzen:
In jedem Fahrzeug sollte ein Unfallbericht-Formular mitgeführt werden, in dem alle wichtigen Unfalldaten festgehalten und von beiden Unfallbeteiligten unterzeichnet werden.
Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn größere Sachschäden und vor allem wenn Verletzte zu beklagen sind, auch wenn die Haftung klar erscheint.
Als Erstes sollten Sie sich professionelle Hilfe sichern: Der Sachverständige stellt Ihren Fahrzeugschaden fest; der Verkehrsanwalt reguliert Ihren Schaden mit der gegnerischen Versicherung.
Die meisten Versicherungen werden Ihnen eine schnelle und problemlose Regulierung Ihres Schadens versprechen und sich als „Partner des Geschädigten" darstellen. Aber Vorsicht: Damit will die Versicherung (in erster Linie) verhindern, dass Sie einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl und einen Anwalt beauftragen, der das Beste für Sie herausholen wird. Auch die Wahl der Reparaturwerkstatt möchte die Versicherung vorgeben.
Vergessen Sie nie, dass die Versicherung nur das Ziel hat, möglichst wenig an Sie zahlen!
Die Probleme rund um die Schadenregulierung sind mittlerweile umfangreich und kompliziert:
- Muss das Fahrzeug repariert werden, um Geld zu bekommen? Kann nach Gutachten abgerechnet werden?
- Darf die Versicherung Abzüge von den Reparaturkosten vornehmen? Was steht mir bei einem Totalschaden zu?
- Wie hoch dürfen die Kosten eines Mietwagens sein? Kann Schmerzensgeld, wenn ja in welcher Höhe, verlangt werden?
- Steht dem Verletzten ein Anspruch aus Verdienstausfall und/oder Haushaltsführungsschaden zu?
Auf all diese Fragen hat Ihr Verkehrsanwalt Antworten und Lösungen parat.
Übrigens: Die Kosten Ihres Anwalts zahlt die gegnerische Versicherung! Wenn's „gekracht" hat, sofort zum Anwalt. Den „Unfallbericht" gibt es kostenlos in unserer Kanzlei oder auf unserer Homepage.
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