Vermeiden Sie die 3 größten Fehler beim Vereinsausschluss

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Früher oder später kommt jeder Vereinsvorstand in die Situation, dass ein Mitglied für den Verein nicht mehr tragbar ist. Oft stellt sich dann die Frage nach einem Vereinsausschluss, insbesondere wenn das Mitglied nicht von sich aus den Verein verlässt. Erfahrungsgemäß werden Vereinsausschlüsse von dem betreffenden Mitglied oft gerichtlich angegriffen. Natürlich möchten Sie als Vorstand dieses Verfahren gewinnen. Dann sollten Sie drei typische Fehler vermeiden:

1. Kein Vereinsausschluss ohne vorherige Möglichkeit zur Stellungnahme
 Völlig unabhängig davon, ob das in Ihrer Vereinssatzung vorgeschrieben ist oder nicht: Bevor das zuständige Organ über einen Vereinsausschluss entscheidet, muss das betroffene Mitglied Gelegenheit gehabt haben, seine Sicht der Dinge darzustellen. Das bedeutet, dass Sie das Mitglied anhören müssen. Die Anhörung ist nur dann fehlerfrei, wenn Sie ihm detailliert mitteilen, welche Vorwürfe dem Mitglied gemacht werden und warum der Vereinsausschluss erfolgen soll. Nur so hat das Mitglied die Möglichkeit, sich zu verteidigen. 

Teilen Sie dem Mitglied so konkret wie möglich mit, welches Verhalten zu dem Vereinsausschluss führen soll. Andernfalls wird das Mitglied seine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vereinsausschlusses gewinnen.


2. Achten Sie darauf, dass das zuständige Organ entscheidet
 Welches Organ für den Vereinsausschluss zuständig ist, ergibt sich aus Ihrer Satzung. Oft  ist diese Aufgabe dem Vorstand per Satzungsregelung zugewiesen. Es gibt aber eine Besonderheit. Wenn Mitglieder des Vorstandes ausgeschlossen werden sollen, ist nach der Rechtsprechung unabhängig von der satzungsgemäßen Zuständigkeit immer das Wahlorgan zuständig. 

Vorstandsmitglieder werden in den meisten Fällen durch die Mitgliederversammlung gewählt. Für den Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes ist dann also die Mitgliederversammlung zuständig. Damit soll vermieden werden, dass sich der Vorstand von einem durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitglied einfach trennen kann, etwa wenn es zu Konflikten im Vorstand kommt.


3. Beachten Sie weitere Formvorgaben in der Satzung
In einigen Satzungen ist geregelt, dass für den Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds eine besondere Mehrheit im Vorstand vorhanden sein muss, oder es finden sich andere Vorgaben wie z.B. die zwingende Einschaltung eines "Ältestenrates" oder eines anderen Organs. Auch diese Vorgaben müssen Sie zwingend beachten, damit der Beschluss vom Gericht nicht gekippt wird.

 Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Vereinsausschluss haben, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.


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