Versicherungsanwalt scheitert erneut mit systematisiertem unseriösen Verzögerungsversuch: LG Wuppertal,4 O 145/24

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Chronologie:

Die Klägerin nimmt die NRV Rechtsschutzversicherung auf Erteilung einer ihr zustehenden Deckungszusage in Anspruch. Sie wird vertreten von einem Kölner Rechtsanwalt, der ausnahmslos prozessual in Deckungsschutzprozessen Fristverlängerungen zu vom Gericht gesetzten Fristen beantragt. Begründung in der Regel: Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenheit. In dem hiesigen Prozess hielt er seine Klageerwiderung mit der Einrede des § 269 Abs 4 ZPO zurück, wonach die Klägerin noch einen Kostenerstattungsanspruch erfüllen musste. Dass dieser sodann unverzüglich erfüllt wurde, verschwieg er aber der befassten Kammer über rund zwei Monate, beantragte auf der anderen Seite indes, den bereits sehr frühzeitig anberaumten Gütetermin zu verlegen.

Verfahren:

Das Landgericht Wuppertal stellt mit Verfügung im Einstiegssatz bereits explizit fest: "Der Termin bleibt bestehen." Die Zahlung sei ihm seit langem bekannt und die fünfwöchige Klageerwiderungsfrist, die mit der Zahlung begann, sei bereits abgelaufen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Regulierungsverweigerungs- und verzögerungstaktiken der Versicherungsbranche sind allgemein bekannt. Anderenfalls ließe sich auch nicht erklären, dass eine Vielzahl von Schadenfällen erst mit Hilfe gerichtlicher Involvierung zu klären sind. Allein die von Ciper & Coll. erzielten Prozesserfolge gegen hinter Schädigern stehenden Versicherern liegen im deutlich vierstelligen Bereich. 

Aber nicht nur Haftpflichtversicherer lassen sich immer wieder "gerne" verklagen, aus verschiedener Motivation heraus. Auch unter den deutschen Rechtsschutzversicherern gibt es einige "schwarze Schafe", die es der Anwaltschaft schwer machen und auch in klaren Angelegenheiten keinen Deckungsschutz erteilen, was zuweilen bereits von strafrechtlicher Relevanz ist und bereits eine Wirtschaftsstrafkammer aktuell befasst.

Ihren Prozessvertretern geben die Versicherer dann mit auf die Hand: "Verzögern, verweigern, blockieren.....", egal mit welchen Mitteln. Davon macht der in Rede stehende Rechtsvertreter auch zur Genüge Gebrauch.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Köln gelang es ihm sogar in einer Sache, in der Angehörige einer durch einen Ärztefehler verstorbenen Versicherungsnehmerin, von der von ihm vertretenen Rechtsschutzversicherung seit über einem Jahr Ansprüche von über 200.000,- Euro vorsätzlich vorenthalten bleiben, eine gesetzte Erwiderungsfrist um neun Monate verlängert zu erhalten. In einem soeben am Landgericht Krefeld geführten Prozess wurde es dem Vorsitzenden zu bunt, nachdem er die dritte begehrte Verlängerung mit Urlaubsabwesenheit begründete, und wies den Antrag ab, denn er habe von seinem Urlaub auch bereits beim ersten und zweiten Verlängerungsantrag gewusst. Dass es ihm sodann aber sogar gelang innerhalb nicht einmal eines Arbeitstages eine rund 30seitige Erwiderung nebst Anlagen einzubringen, zeigt eindrucksvoll seine Motivation auf: Es geht ihm mit seinen systematischen Verlängerungsanträgen allein um eine Prozessverschleppung zu Lasten der klagenden Versicherungsnehmer seiner Mandantschaft. Dafür gibt es prozessual einen Begriff: "Rechtsmissbrauch", stellt Rechtsanwalt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar. 



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