Verteidigung bei Fahrlässiger Tötung durch überhöhte Geschwindigkeit
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Fahrlässige Tötung durch überhöhte Geschwindigkeit ist ein ernsthafter Vorwurf, der schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten haben kann. Überhöhte Geschwindigkeit spielt bei vielen tragischen Verkehrsunfällen eine zentrale Rolle, und wenn dadurch ein Todesfall eintritt, drohen dem betroffenen Fahrer erhebliche strafrechtliche Sanktionen. In diesem Artikel erläutere ich als Fachanwalt für Strafrecht die rechtlichen Besonderheiten solcher Fälle und zeige Ihnen Verteidigungsstrategien auf, die ich in meiner Praxis erfolgreich einsetze. Sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, zögern Sie nicht, mich umgehend zu kontaktieren.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 222 StGB wird die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn ein Todesfall durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, können weitere Straftatbestände wie § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) hinzukommen. Diese erhöhen die rechtlichen Risiken erheblich und müssen bei der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden.
Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit
Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den größten Gefahren im Straßenverkehr. Sie verkürzt die Reaktionszeit, verlängert den Bremsweg und erhöht die Aufprallwucht, was häufig zu schwersten Verletzungen oder Todesfällen führt. Bei hohen Geschwindigkeiten ist die Fähigkeit des Fahrers, auf unerwartete Situationen zu reagieren, erheblich eingeschränkt.
Typische Unfallsituationen bei überhöhter Geschwindigkeit
Unfälle mit überhöhter Geschwindigkeit entstehen oft in folgenden Situationen:
1. Unterschätzung von Gefahrensituationen: Insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterbedingungen wird das Unfallrisiko oft unterschätzt.
2. Ablenkung am Steuer: Die Nutzung eines Handys oder andere Ablenkungen können in Kombination mit überhöhter Geschwindigkeit schnell zu Kontrollverlust führen.
3. Übermut oder Zeitdruck: Einige Fahrer setzen sich bewusst über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweg – sei es aus Eile oder durch Konkurrenzsituationen im Straßenverkehr.
4. Unbekanntes Terrain: Auf unbekannten Strecken werden Gefahrenstellen oft zu spät erkannt.
Rechtliche Konsequenzen für den Fahrer
Wer wegen fahrlässiger Tötung bei überhöhter Geschwindigkeit angeklagt wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen:
• Freiheits- oder Geldstrafe: Diese hängt von den Umständen des Falles ab, insbesondere von der Schwere des Verschuldens.
• Führerscheinentzug: Ein Fahrverbot oder der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis ist bei solchen Delikten fast immer zu erwarten.
• Zivilrechtliche Ansprüche: Neben dem Strafverfahren können zivilrechtliche Forderungen der Opferangehörigen, etwa auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz, hinzukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche nicht in unser Aufgabengebiet als reine Strafrechtskanzlei fällt.
Verteidigungsstrategien für angeklagte Pkw-Fahrer
Die Verteidigung in einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung bei überhöhter Geschwindigkeit erfordert eine fundierte Analyse und eine maßgeschneiderte Strategie. Als erfahrener Strafverteidiger setze ich auf die folgenden Ansätze:
1. Gründliche Überprüfung der Beweislage: Eine sorgfältige Prüfung aller Beweismittel, wie Unfallberichte, Zeugenaussagen und Geschwindigkeitsmessungen, ist entscheidend. Es ist dabei zu prüfen, ob die Geschwindigkeit tatsächlich die Unfallursache war oder ob andere Faktoren eine Rolle spielten.
2. Technische Gutachten: Häufig sind unabhängige Gutachter notwendig, um den Unfallhergang exakt zu rekonstruieren. Technische Defekte oder Straßenzustände können möglicherweise mitverantwortlich sein. Moderne Fahrzeuge liefern über Steuergeräte detaillierte Informationen, die wertvolle Hinweise zur Geschwindigkeit und den Umständen des Unfalls geben können.
3. Hervorheben mildernder Umstände: Um die Strafe zu mildern, können mildernde Umstände betont werden. Hat der Fahrer sofort Erste Hilfe geleistet oder handelte er unter extremem Zeitdruck? War das Verhalten des Opfers möglicherweise mitverantwortlich?
4. Strafmilderung durch Verhandlungsstrategien: Sollten die Beweise gegen den Fahrer sprechen, setze ich mich in einem sogenannten Strafmaßgespräch mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht für eine milde Strafe oder eine Bewährungsstrafe ein.
5. Vorbereitung auf die Hauptverhandlung: Es ist entscheidend, dass der Angeklagte in der Verhandlung angemessen auftritt. Ich bereite meine Mandanten sorgfältig auf Fragen des Gerichts vor und helfe ihnen, ihre Sicht der Dinge klar und überzeugend darzustellen. Ich agiere in den meisten Fällen mit einer vorgeschalteten Verteidigererklärung und nehme damit dem Mandanten den Druck sich selbst und frei in der öffentlichen Hauptverhandlung äußern zu müssen.
Besondere Herausforderungen bei der Verteidigung
Solche Verfahren sind besonders anspruchsvoll, da oft erhebliche technische und emotionale Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Geschwindigkeitsmessung und Unfallrekonstruktion sind komplex, und die öffentliche Meinung kann gegen den Fahrer gerichtet sein. Als erfahrener Strafverteidiger bin ich darauf spezialisiert, auch in solch schwierigen Fällen erfolgreich zu verteidigen.
Fazit: Individuelle und maßgeschneiderte Verteidigung
Die Verteidigung bei einem Vorwurf der fahrlässigen Tötung erfordert umfassende juristische und technische Kenntnisse sowie ein sensibles Vorgehen. Jeder Fall ist einzigartig, und eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie ist entscheidend, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ich biete Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und entwickle mit Ihnen gemeinsam die optimale Verteidigungsstrategie.
Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unter meiner Internetseite zur fahrlässigen Tötung:
Rufen Sie mich unter 0201/310 460 0 an oder schreiben Sie mir an mail@rechtsanwalt-scharrmann.de – ich melde mich umgehend mit einer ersten Einschätzung, auch zu den Kosten der Verteidigung.
Rechtsanwalt Timo Scharrmann
Kanzlei Louis & Michaelis
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
0201/ 310 460 0
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