Verträge in Spanien in Coronazeiten

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Viele Fragen sich z. Z. wie Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten durch Corona betroffen sind, da in den meisten Verträgen die aussergewöhnlichen Umstände nicht berücksichtigt oder geregelt sind.

Die spanische Rechtssprechung hat auch noch keine ausreichende Zeit gehabt hierzu Stellung zu nehmen. Aber die Juristen und die Doktrin sind sich in vielen Punkten schon im klaren wie die Verträge ausgelegt werden sollten: die Kosten/der Verlust/Schaden der durch Corona endsteht, darf nicht nur einer der Vertragsparteien zu Lasten fallen, sondern sollte unter beiden Parteien verteilt werden. Fristen sollten verlängert werden und Preise angepasst werden.

Jeder Vertrag muss einzeln analysiert werden, aber eine Tipp gilt immer: Verhandeln, verhandeln, verhandeln!!!!

Im Mietrecht gibt es einige Gesetzliche Anhaltspunkte die aber nur auf Lokale oder Geschäftsmieten anwendbar sind, oder wenn der Eigentümer mehr als 10 Immobilien im EIgentum hat. Die Regelung ist also sehr karg!  

Es gibt generelle Rechtsprinzipien im spanischen Recht die jetzt Anwendung finden. Für alle Vertragsarten gibt es also Anpassungsmöglichkeiten. 

Anwaltliche Hilfe bei der Verhandlung und Ergänzung des existierenden Vertrags ist sehr ratsam und kann einen Kompromiss in ein Besseres Licht bringen und in der Zukunft weitere Anpassungen ermöglichen!

Vorsicht: Eine Vertragsanpassung die jetzt verhandelt und unterschrieben wird, kann bedeuten dass im Herbst/Winter bei einer zweiten Coronawelle keine weitere Anpassung mehr möglich ist! 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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