Vertrag kommt von „vertragen“

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Verträge spielen in der Praxis eine große Rolle. Oft werden sie schriftlich getroffen oder es sind entsprechende Formvorschriften in den Gesetzen vorgesehen, bis hin zur notariellen Beurkundung. 

Viele Verträge sind nach wie vor mündlich geschlossen, da das „gesprochene Wort“ jedenfalls in den allermeisten Fällen auch wirksam ist. Hier stellen sich oft Probleme des Nachweises des Besprochenen, die jedoch durch den entsprechenden Vollzug, Zeugenaussagen oder Indizien dargelegt und im Streitfall, insbesondere bei Gericht, auch widerlegt oder bewiesen werden können.

Ein sorgfältig formulierter Vertrag ist geeignet, Streitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich kann man nicht alle Eventualitäten regeln. Oft hilft das Gesetz, manchmal bedarf es aber auch der sogenannten ergänzenden Vertragsauslegung. Es wird dann geprüft, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie diesen Fall bedacht hätten. 

Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der Zielsetzung der Vereinbarung. „Die Rosinen herauspicken“ funktioniert im Ernstfall nicht.

Ablaufstörungen im Vertragsverhältnis führen zu entsprechenden Verpflichtungen und Rechten der anderen Vertragspartei, die sich durch Vertrag ebenfalls weitgehend regeln lassen, soweit das Gesetz nicht schon passende Lösungen anbietet. 

Immer öfter benötigen die Parteien auch und gerade im Gesellschaft- und Handelsrecht aus tatsächlichen aber auch steuerrechtlich motivierten Gründen maßgeschneiderte Abmachungen, die auf Dauer angelegt sind und auch mögliche Anpassungen an wenngleich unerwartete, aber so doch zumindest mögliche Entwicklungen vorsieht.

In der Regel bietet sich zur Vermeidung einer langfristigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung eine vergleichsweise Lösung an, die sorgfältig dargelegt und mit den Parteien bzw. Parteivertretern erörtert werden muss. In vielen Fällen erreicht man dann eine zügige und wirtschaftlich tragbare Lösung. Manchmal gilt auch der Grundsatz „Der erste Verlust ist für den Kaufmann der geringste.“


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