Vertragsstrafenforderung Ido Interessenverband
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Uns liegt in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz aktuell eine Vertragsstrafenforderung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor.
Verlauf der Angelegenheit:
Im Juli dieses Jahres war unsere Mandantschaft durch den Ido e.V. wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden. Gerügt wurden u.a. der fehlende Link zur Online-Streitschlichtungsplattform. Hieraufhin gab unsere zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch uns vertretene Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Nun schrieb der Ido e.V. unsere Partei erneut an und erklärte, in einem aktiven Angebot auf eBay fehle weiterhin der Link zur OS-Plattform. Der Ido e.V. fordert daher eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 €.
Wie sollte reagiert werden?
Eine Vertragsstrafenforderung dürfen Sie nicht ignorieren! Jedoch sollten Sie auch nicht ungeprüft den geforderten Betrag bezahlen. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass häufig geforderte Beträge zu hoch sind und nach anwaltlicher Überprüfung nicht unerheblich reduziert werden können.
Bei Erhalt einer Vertragsstrafenforderung sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig
Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil:
- Wir helfen Ihnen!
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die neben diesem Rechtstipp genannte E-Mail-Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de
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